Aktualisiert liegt nun der „Managementplan für den Wolf in Thüringen“ vor. Die letzte Fassung stammt aus dem Jahr 2013.
Umfasste der letzte Plan seinerzeit noch 44 Seiten, so ist der Umfang nun auf 86 Seiten angewachsen und beinhaltet neben neuesten Erkenntnissen über das Verhalten der Beutegreifer nun auch die „Förderrichtlinie Wolf“ in seinem Anhang.
Gestrichen wurde der Passus, nach dem die Entnahme von „auffälligen“ Wölfen „immer das letzte Mittel der Wahl“ ist.
Zu den in Jägerkreisen oftmals diskutierten Auswirkungen der Wolfsrückkehr auf den Jagdwert und den Jagdertrag heiß es (unverändert):
„Nach Ansicht mancher Jagdbezirksinhaber haben sinkende Abschusszahlen oder auch die Eliminierung eines Wildbestandes (Mufflon, eventuell auch Damwild), die auf Wolfsvorkommen zurückzuführen sind, eine Verringerung des Jagdertrages (geringerer Wildbretertrag) zur Folge. Sie vermuten, dass damit eine Verringerung des Jagdwertes (geringere Pachtpreise) einhergeht und erwarten, dass diese Einbußen ebenso mit öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden müssten wie Verluste an Nutztieren. Dieser Auffassung steht entgegen, dass lebendes Wild herrenlos ist und deshalb kein Eigentum an ihm bestehen kann. Rechtlich gesehen ist Jagd kein Erwerbszweig. Da es sich bei der natürlichen Rückkehr des Wolfes nicht um eine ausgleichspflichtige, hoheitliche Maßnahme (z.B. Wiederansiedlung) handelt, besteht auch kein Eingriff in einen Vermögenswert im Sinne des Art. 14 Abs.1 des Grundgesetzes.“
Der aktualisierte Wolfsmanagementplan kann unter folgendem Link heruntergeladen und eingesehen werden: Hier der Link!
(Quelle: Freistaat Thüringen, Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, apps.thueringen.de, abgerufen am 05.01.2016)