Die Webseite „tierwelt.ch“ aus der Schweiz erörtert in einem Artikel, der am 5. Januar erschien, warum zwei Wölfe des Calanda-Rudels nun unverzüglich abgeschossen werden sollen (*1).
Demnach wird in diesem Zusammenhang zwischen „auffälligen“, „unerwünschten“ und „problematischen“ Wolfsbegegnungen unterschieden, eine Lesart, die meiner Ansicht nach breite Ermessensspielräume eröffnet und eine objektive Einschätzung nun wirklich nicht erleichtert.
Das wird deutlich, wenn man diese Begriffe in ihr sprachliches Gegenteil umkehrt und fragt, was eigentlich unauffällige, erwünschte oder unproblematische Wolfsbegegnungen sind.
Dieser Fall zeigt meines Erachtens erneut in beispielhafter Weise die Notwendigkeit eines geeigneten Orientierungsmaßstabs für auffälliges Wolfsverhalten auf (*2). Die Entscheidung der Verantwortlichen, ohne vorhergehende Vergrämungsversuche zwei Wölfe abschießen zu wollen, möchte ich an dieser Stelle gar nicht näher kommentieren. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Abschüsse von einem Wildhüter vorgenommen werden sollen.
Die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligte Abschussbewilligung ist dem Artikel nach übrigens bis Ende März 2016 befristet, die beiden Naturschutzverbände WWF und Pro Natura haben sich scheinbar noch nicht entschieden, ob die Bewilligung juristisch angefochten werden soll.
Quellen:
*1: www.tierwelt.ch, Artikel: „St. Gallen will Wölfe unverzüglich abschießen“, abgerufen am 06.01.2016, hier der Link!
*2: siehe auch Wolfsmoniotor, These 1, hier der Link!