MU-Infos: 3 Meldungen aus dem Ministerium – Wolfsmonitor

MU-Infos: 3 Meldungen aus dem Ministerium

Gleich drei Pressebeiträge aus dem niedersächsischen Umweltministerium wurden nun veröffentlicht.

Die erste Meldung ist ein Statement der Expertenrunde vom vergangenen Samstag in Hannover (im Wortlaut):

„Statement: Experten beraten zum Wolf

Wir haben im Bereich Munster einen Wolf, der sich zwar nicht aggressiv verhält, zugleich aber doch wenig scheu ist und sich deshalb auch schon in siedlungsnahen Bereichen gezeigt hat. Dabei kam es auch zu Nahbegegnungen. Dieses Verhalten gilt als untypisch.

Das Wolfsbüro hat vor Ort mit Wolfsberatern Untersuchungen durchgeführt, mit den Beteiligten gesprochen und den Aufenthalt des Wolfs, der sich im Wesentlichen im Bereich des Truppenübungsplatzes aufhält, lokalisiert.

Diese Informationen werden jetzt zusammengetragen und gemeinsam mit den Experten bewertet.

Darum ging es auch heute (Samstag) im Gespräch im Arbeitskreis Wolf mit den Wolfsberatern, Vertreterinnen und Vertretern der Interessenverbände und anderen Beteiligten.
Das Umweltministerium ist auch im Kontakt mit dem neuen Wolfsberatungszentrum des Bundes und hat eine Stellungnahme erbeten.

Das Umweltministerium wird bei allen Maßnahmen streng nach Recht und Gesetz vorgehen.

Minister Wenzel hat in dieser Woche angeordnet, dass alle Vorbereitungen für geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
Das Umweltministerium betont erneut, dass bei allen Maßnahmen des Wolfsmanagements in Niedersachsen die Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt steht.“

Die zweite Meldung kommt vom heutigen Tag (22.02.2016, im Wortlaut):

„Umweltministerium zum Wolfsmanagement auf und am Truppenübungsplatz Munster: Umsetzung von Maßnahmen wird in Abstimmung mit AK Wolf und mit der Wolfsberatungsstelle des Bundes fortgesetzt

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat am Montag (heute) über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem besenderten Wolfsrüden vom Truppenübungsplatz Munster informiert.  

Die von Umweltminister Stefan Wenzel angewiesenen Maßnahmen zur Vorbereitung von Vergrämungsmaßnahmen und der gegebenenfalls notwendigen Entnahme des Tieres werden fortgesetzt. Die am Wochenende vorgelegte Empfehlung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes und die Empfehlung des niedersächsischen Arbeitskreises Wolf, der am vergangenen Samstag zur Beratung zusammenkam, werden dabei berücksichtigt.

Vor einer möglichen Entnahme erfolgt daher zunächst eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Fluchtdistanz. Die rechtlichen und organisatorischen Vorbereitungen für beide Maßnahmen werden veranlasst. Das Tier und seine Bewegung wird mithilfe von Peilsendern in der Zwischenzeit aktiv kontrolliert.

Alle artenschutzrechtlich notwendigen Maßnahmen erfolgen streng nach Recht und Gesetz.
Das Umweltministerium betont erneut, dass bei allen Maßnahmen des Wolfsmanagements in Niedersachsen die Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt steht.“


Die dritte Meldung befasst sich mit der fachlichen Empfehlung der neuen Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (im Wortlaut):

„Vermerk: Empfehlung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, die umfassend unterrichtet und um Bewertung und fachliche Einschätzung gebeten worden war, hat unter dem 19.02.2016 ihre Empfehlung übersandt.

Sie schlägt angesichts des derzeitigen Verhaltens des besenderten Rüden vom Truppenübungsplatz Munster (Telemetriebezeichnung MT6) ein gestuftes Verfahren vor und gibt für die erste Stufe folgende Handlungsempfehlungen:

„Wir empfehlen im Fall von MT6 ein abgestuftes Verfahren. Nach § 45 Abs. 7 BNatschG dürfen Ausnahmen vom Tötungsverbot nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand einer Art nicht verschlechtert. Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustandes der Population der betroffenen Art sind Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatschG zulässig, wenn sachgemäß nachgewiesen ist, dass sie weder den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Population weiter verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes behindern (Vollzugshinweise zum Artenschutz vom ständigen Ausschuss für Arten- und Biotopschutz überarbeitet (Stand 19.11.2010

Eine professionelle, gezielte, Vergrämung ist in dem hier vorliegenden Fall eine zumutbare Alternative. Diese Maßnahme ist ein Versuch, das Tier dazu zu bringen, wieder von sich aus Distanz zum Menschen zu halten. Durch die Besenderung des Tieres – der VHF-Sender funktioniert noch – sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Vergrämungsversuche wiederholt und gezielt erfolgen können.

Allerdings gibt es trotzdem keine Erfolgsgarantie, dass die Vergrämung einen nachhaltigen Effekt auf das Tier hat. Das liegt an der starken Habituierung, die wahrscheinlich auch MT6 bereits als Welpe erfahren hat, sowie der allmählichen Verstärkung seines Verhaltens über die letzten Wochen. Deshalb sollten zeitgleich Maßnahmen vorbereitet werden, die eine Entnahme des Tieres aus der Natur ermöglichen.“

Abschließend zum Vergrämungsvorgehen gibt die Bundesstelle den Hinweis, dass eine gezielte, negative Konditionierung durch solche Personen erfolgen sollte, die sowohl über praktische Erfahrung mit wildlebenden Wölfen verfügen, als auch Erfahrung mit der professionellen Vergrämung von Großkarnivoren haben. Nach Recherchen der Bundesstelle sei das Swedisch Wildlife Damage Centre in Grimsö (Schweden) die einzige Institution in Europa, die über entsprechende Erfahrung mit Wölfen verfüge.“

Anprechpartner für alle drei Meldungen im Ministerium:

Rudi Zimmeck

Pressesprecher

Archivstraße 2

30169 Hannover

www.umwelt.niedersachsen.de

(Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de, abgerufen am 22.02.2016, hier der Link!)