In einer aktuellen Pressemeldung des Deutschen Jagdverbandes (DJV) heißt es, dass die Staatsanwaltschaft Brandenburg nun einen Jäger anklagen will, der einen Wolf tötete, weil dieser „unter Zeugen Jagdhunde angegriffen“ haben soll. Dementsprechend sei man bei DJV und JGHV (Jagdgebrauchshundeverband) entsetzt.
In laufende Rechtsverfahren soll man sich bekanntlich nicht einmischen. Zumal nun offensichtlich das Gericht darüber entscheiden wird, wem die „Notstandsituation“ letztlich zugestanden wird, dem Schützen oder dem Wolf.
Der Jagdverband schreibt außerdem, dass es die meisten Wolfsangriffe auf Hunde in Skandinavien gibt – zwischen 1995 und 2018 über 600. Demnach jährlich also so rund 30 Hunde.
Der Verband weist allerdings nicht darauf hin, dass dort eine häufige Jagdart die sogenannte „Loshundjagd“ ist, bei der die Hunde in der Regel in größerer Entfernung vom Hundeführer jagen.
Auf Peter Peukers Webseite „Amarok TV“ erfährt man mehr dazu, u.a. sieht man dort auch eine mehrjährige Statistik, die zeigt, dass über den betrachteten Zeitabschnitt die Anzahl der durch Wölfe getöteten Hunde zurückging.
Peuker vermutet, dass nicht zuletzt die Umstellung der Jagdmethoden in den Wolfsgebieten, in dem die Hunde nicht geschnallt wurden, dazu beigetragen haben könnte.
Quellen (beide abgerufen am 26.1.2020):
(*1) jagdverband.de am 21.1.2020: „Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an“, hier der Link!
(*2) amaroktv.de, Beitrag vom 12.11.2014: „Schweden: Wolf und Jagdhund“, hier der Link!
(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen wird keinerlei Gewähr übernommen)