MU-Info: Falsche Wolfsmeldungen – Wolfsmonitor

MU-Info: Falsche Wolfsmeldungen

Heute, am 16. September, veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium (MU) eine Antwort auf die mündliche Anfrage von mehreren Abgeordneten zu falschen Wolfsmeldungen in Niedersachsen (im Wortlaut):

„Antwort auf die mündliche Anfrage: Falschmeldungen von Wolfshinweisen

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jan-Christoph Oetjen, Hermann Grupe und Dr. Marco Genthe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Unter den Wolfsmeldungen in Niedersachsen sind auch Falschmeldungen, die in einem Ordner gesammelt werden, wie die Landesregierung in der Antwort auf die Anfrage „Wie viele freilebende Wolfhunde gibt es in Niedersachsen?“ (Drucksache 17/6054) der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Sylvia Bruns und Christian Grascha (FDP) mitteilte. Zu diesen Falschmeldungen ergaben sich durch diese Antwort weitere Nachfragen.

1. Wie viele Falschmeldungen gab es insgesamt?

Von der Landesjägerschaft, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung für die Durchführung des Monitoring zuständig ist, wurden bislang 262 Meldungen als falsch eingestuft. Die amtliche Bewertung durch das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ist noch nicht abgeschlossen.

2. Weshalb wurden die Meldungen jeweils als falsch eingestuft (bitte jede Falschmeldung einzeln aufführen)?

Alle eingehenden Wolfsmeldungen werden von erfahrenen Personen anhand der jeweils aktuellen Monitoringstandards bewertet. Meldungen werden beispielsweise als falsch eingestuft, wenn auf einem Foto eindeutig ein Hund zu erkennen ist, die genetische Untersuchung einer Losung ein eindeutig anderes Ergebnis als Wolf ergeben hat oder bei gemeldeten Nutztierrissen festgestellt wurde, dass es sich z.B. um eine Totgeburt ohne Verletzungen oder einen Todesfall aus anderer Ursache gehandelt hat. Die Begründung über die Bewertung einer Wolfsmeldung wird nicht in jedem Falle ausführlich dokumentiert (liegt vielfach auf der Hand), so dass eine vollständige tabellarische Aufstellung der Begründungen im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage nicht möglich ist.

3. Welche externen Fachleute wurden jeweils konkret in welchen Fällen hinzugezogen?

In fraglichen Fällen werden die Meldungen an die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf weitergeleitet oder auf dem jährlichen Wolfsmonitoringtreffen des Bundesamtes für Naturschutz mit den dort anwesenden Fachleuten begutachtet. Eine Aufstellung der konkret hinzugezogenen Experten ist Im Nachhinein nicht möglich.“

Ansprechpartnerin im MU:

Justina Lethen

Stellv. Pressesprecherin

Archivstraße 2

30169 Hannover

Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de, Presseinformationen, abgerufen am 16.09.2016, hier der Link!

Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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