Der sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) hat in dieser Woche den Entwurf einer Wolfsmanagement-Verordnung für Sachsen vorgestellt. Auf Befürworter der Wölfe dürften einzelne Passagen dieses Referentenentwurfs sehr befremdlich wirken. Ein Beispiel: Laut §6 des Entwurfs können, wenn ein Schaden nicht einem einzelnen Tier zugeordnet werden kann, gleich ganze Wolfsrudel solange durch Abschüsse dezimiert werden, bis weitere Schäden ausbleiben.
Auch Elterntiere von Welpen sollen dem Papier nach künftig erschossen werden dürfen, wenn sie Schäden verursachen, solange das andere Elterntier zur Aufzucht vorhandener Welpen verbleibt.
Die Reaktionen darauf sind vorwiegend eindeutig: Der von der CDU vorgestellte Entwurf der Wolfsverordnung „atme den Geist der Wolfsabschusskampagne der CDU“, warf Wolfram Günther, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Sächsischen Landtag, dem Umweltminister vor.
„Diese Wolfsverordnung ist Mumpitz“, so Günther weiter. Diese Regelung sei nicht mehr einzeltierbezogen und ermögliche den Abschuss in Rudel hinein. Schmidt habe sich von der naturschutzfachlichen Arbeit verabschiedet. Ministerpräsident Kretschmer und seinem Minister gehe es um eine unverantwortliche, populistische Kampagne!, kritisiert der Fraktionschef.
Als Reaktion auf einen Beitrag zur Wolfsmanagementverordnung der „Freien Presse“ kommentierte ein Leserbriefschreiber mit dem Codename „Grauer Wolf“ den vorgestellten Referentenentwurf wie folgt (Auszug):
„Leidtragende sind die kleinen Weidetierhalter und unsere Natur!“
„Das unter der Verantwortung der Naturschutzbehörden der Landkreise stehende funktionierende Wolf- und Luchsmanagement, soll nach der neuen Wolfsverordnung nicht verbessert, sondern zerschlagen und zukünftig dem Landesamt für Landwirtschaft Umwelt und Geologie unterstellt werden.
Aktuell 26 geschulte Rissgutachter aus den Naturschutzbehörden Sachsens vor Ort, sollen so plant „Umwelt“ Minister Schmidt, vom Schutz der streng geschützten Arten Wolf und Luchs abgezogen werden, genau die engagierten Mitarbeiter, die über die Rettungsleitstelle des jeweiligen Landkreis Sachsen zeitnah schnell erreichbar sind.
Weiterführend sollen alle hoheitlichen Aufgaben für die streng geschützten Wildtiere Wolf und Luchs an das Landwirtschaftsamt übertragen werden.
Liest man aufmerksam die neue Wolfsverordnung, heißt das auf gut deutsch, jeder Bauer der eine Waffe tragen darf, (das neue Schieß-Personal soll aus den Reihen des Landwirtschaftsamtes entwickelt werden) kann mit dem Abschuss eines Wolfes beauftragt werden. Wobei die neue Wolfsverordnung vorsieht, die Kriterien für den Abschuss aufzuweichen. Die in der Bevölkerung so beliebte Wildtierart Luchs, durchaus ebenso Risse verursachend, wird erst gar nicht erwähnt.
Der rechtskundige Bürger erkennt sofort die undurchführbare Gesetzeslage dieses politischen CDU-Spektakels. Der Schutzstatus der Wildtiere Wolf und Luchs, durch internationales und bundesdeutsches Recht streng geschützt, soll durch eine sächsische Verordnung aufgehoben, gegen höherwertiges Recht wirken?
Das ist nicht nur lächerlich, das ist einfach nur beschämende Verdummung der sächsischen Bürger. Was steckt also wirklich hinter diesem CDU-Kasperletheater.
Natürlich erst einmal die Kosten, sonst wäre es nicht die Unternehmerlobbyisten-Partei CDU.
Die Verbesserung der Bereitschaftssituation der Rissgutachter vor Ort an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen verursacht sicherlich mehr Kosten, wie zwei oder drei zentral im Freistaat positionierte Rissgutachter. Ein Wolf/Luchs-Bereitschaftshubschrauber ist sicherlich nicht geplant.
Kosten vor Natur, respektive Artenschutz. Gemäß ihrer Tradition hat die CDU Naturschutz nicht auf ihrer Agenda stehen, ist sie mit ihrer Landwirtschaftspolitik erfolgreich am Artensterben in unserem Land mitverantwortlich.
Ja und dann ist da noch die zweite Bürger verdummende Partei AfD, die offen den Abschuss der Wildtierart Wolf proklamiert und mit Bierchen am Mahnfeuer, mit den von der Politik mit ihren Problemen alleingelassenen Dorfleuten sitzt, auf Volksnähe macht und mit dem Stimmenfang vor der nächsten Landtagswahl wie ein drohendes Schreckgespenst über der sächsischen CDU schwebt. Was bleibt ist nicht nur der Rückfall in das naturkundlich ungebildete finsterste Mittelalter.
78% der Bevölkerung sind jedoch gemäß einer Umfrage der FORSA Politik- und Sozialforschung GmbH der Meinung, dass der Wolf in Deutschland leben können soll, auch wenn es zu gelegentlichen Problemen kommen kann. Auch diese Tatsache wird von der CDU und AfD-Parteipolitik beharrlich ignoriert.
Es ist der Untergang der „Volkspartei“ CDU, die glaubt, Wahlen mit bunten lächelnden Konterfeis am Straßenrand gewinnen zu können und dann eine Legislaturperiode das tut, was sie nicht ihren Wählern sondern ihren Lobbyisten schuldig ist, und es ist die ebenfalls durch Lobbyisten gesteuerte „Volkspartei“ AfD, die haltlose Seelen aufsammelt und auf dunkelschwarzbraunem Samt bettet.
Mich persönlich erinnert das Verhaltensmuster der „Volkspartei“ CDU fatal an die letzten Tage der „Volkspartei“ SED und das der „Volkspartei“ AfD an die Rattenfänger von Hameln….“.
Quellen (alle abgerufen am 21.12.2018):
(*1) Referentenentwurf: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministe-riums für Umwelt und Landwirtschaft über das Wolfsmanagement im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Sächsischen Jagdverord-nung und der Sächsischen Waffenrechtsdurchführungsverordnung, Bearbeitungsstand 05.12.2018
(*2) gruene-fraktion-sachsen.de, Pressemitteilung vom 18.12.18: „Entwurf der Wolfsverordnung atmet den Geist der Wolfsabschusskampagne der CDU“, hier der Link!
(*3) Kommentar vom „Grauen Wolf“ auf freiepresse.de am 19.12.2018: „Freistaat will neue Regeln für Abschuss von Wölfe“, erschienen am 18.12.2018, hier der Link!
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com
(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der verlinkten Webseiten wie auch für den Umstand, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass dort Daten erhoben werden, wird keinerlei Gewähr übernommen)