Am Mittwoch, den 10. Februar 2016 findet durch den „Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung“ eine öffentliche Anhörung im Erweiterungsgebäude des Niedersächsischen Landtags (Raum 1105 in der Leinstraße 30 in Hannover) statt, die um 13:00 Uhr beginnt.
Zwei der insgesamt fünf Tagesordnungspunkte sind der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drs. 17/2883 (Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit)“ und der „Antrag der Fraktion der CDU – Drs. 17/4519 – Für den Tierschutz und die Existenzfähigkeit der betroffenen Schäfer – Goldenstedter Wolf umgehend entnehmen“.
Geladene Referenten sind:
• Dr. Stefan Möckel vom Helmholtz – Zentrum für Umweltforschung – UFZ,
• die Landesjägerschaft Niedersachsen,
• Dr. Regina Walther vom Sächsischen Schaf- und Ziegenzuchtverband e.V.,
• Rudolf Michaelis von „Die Weidetierhalter Nordostniedersachsen (WNON)“
• und das Landvolk Niedersachsen.
Die Referenten sind gebeten worden, u.a. zu den Fragen zu berichten, wie „die Chancen auf eine Überführung des Wolfes in das Landesjagdgesetz sachlich und rechtlich zu bewerten ist“ und „wie der Schutz des Menschen vor Übergriffen durch den Wolf sichergestellt werden kann“ bzw. welche Verhaltensweisen eines Wolfes beispielhaft dafür wären, dass eine Gefährdung des Menschen zu befürchten steht.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Sitzungsraum nur ca. 40 Besucherplätze vorhanden sind.
(Weitere Infos sind über das Landtagsportal des Landes Niedersachsen erhältlich, hier der Link!)