Zum Gesetzentwurf der Nds. FDP-Fraktion: Wolf ins Jagdrecht – Wolfsmonitor

Zum Gesetzentwurf der Nds. FDP-Fraktion: Wolf ins Jagdrecht

Am kommenden Mittwoch, den 10. Februar, findet im niedersächsischen Landtag eine Anhörung verschiedener Experten statt. Beraten werden soll dabei auch der Gesetzentwurf der FDR-Fraktion, Wölfe in das Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit aufzunehmen.


Kommentar

Wenn Sie, verehrte Leserinnen und Leser, einmal die Suchmaschine im Internet bemühen und dort „Drucksache 17/2883“ eingeben, finden Sie den entsprechenden Entwurf des am Mittwoch in Hannover zu erörternden Gesetzesänderungsvorschlags.

Interessant ist die dort aufgeführte Begründung. Dort heißt es zum Beispiel:

…“Aufgrund der immer weiter steigenden Wolfspopulation ist eine Institutionalisierung der Rechtssituation durch die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht in Niedersachsen bei gleichzeitiger Festsetzung einer ganzjährigen Schonzeit dringend erforderlich.“….

Das allein soll – mit einem Seitenblick auf „das Konfliktpotenzial insbesondere mit Nutztierhaltern und der Bevölkerung“  – die Begründung der FDP sein, den Wolf in das Jagdrecht zu befördern.

Nun bin ich selbst zwar kein Rechtsgelehrter, ich frage mich aber schon, was mit der genannten „Institutionalisierung der Rechtssituation“ eigentlich gemeint sein soll. Meines Wissens ist der Wolf bereits vierfach juristisch „fixiert“, sprich „institutionalisiert“, nämlich im Washingtoner Artenschutzübereinkommen, in der Berner Konvention, in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz.

Den Wolf in ein weiteres Rechtssystem einzugliedern erscheint mir demnach so überflüssig wie ein weiterer Kropf.

Was also könnte das eigentliche Motiv dieses FDP-Engagements sein?

Bei meinen Recherchen stieß ich auf einen bereits etwas älteren Artikel von Dietrich Meyer-Ravenstein aus dem Jahr 2011 mit der Überschrift „Der Wolf im Jagdrecht“. (*1)

Dort habe ich folgende Zeilen entnommen:

…“Wird der Wolf dem Jagdrecht unterstellt, hat der Landesgesetzgeber – anders als im Naturschutzrecht – und bei entsprechender Verordnungsermächtigung die Exekutive aufgrund des Abweichungsrechts im Jagdwesen nach Art. 72 Abs. 3 Nr. 1 GG die rechtspolitische Möglichkeit zum freien Gestalten. Das Ziel der Föderalismusreform zu mehr Eigenständigkeit der Länder könnte tatsächlich umgesetzt werden. Der Managementplan müsste sich nicht nur auf den Status quo der Rechtslage beschränken, sondern könnte in den Grenzen des Europarechts nach vorne schauend flexibel gestaltet werden. Insoweit könnte einerseits an weitergehende Melde-, Duldungs-, Herausgabe- u.a. Mitwirkungspflichten (z.B. für Forschungszwecke, bei der Verhinderung oder Bekämpfung von Seuchen) oder konkretisierte Hegepflichten gedacht werden, andererseits an eine verwaltungspraktische Lösung im Falle einer zunehmenden Gefährdung bei wachsender Wolfspopulation.“…

Scheinbar möchte die FDP also mit der Überführung der Beutegreifer in das Jagdrecht an „Gestaltungsspielraum“ gewinnen.

In seiner Zusammenfassung führt Dietrich Meyer-Ravenstein jedoch auch mögliche Nachteile einer Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht auf:

…“Für die Jägerschaft ist die Überführung des Wolfes in das Jagdrecht aber auch mit erheblichen Nachteilen verbunden. In Verbindung mit der Hegepflicht und etwaigen weiteren konkreten Verpflichtungen übernehmen sie eine Fülle von Pflichten ohne hiervon Vorteile zu haben. In Wolfsprojekte fließende Mittel der Jagdabgabe gehen anderen jagdlichen Projekten verloren. Die Jäger begeben sich in den Konflikt zwischen den konträren Ansprüchen des Naturschutzes, einzelner Betroffener und der unterschiedlichen Sicht der Bürger. Bei Übernahme eines Abschusses im Einzelfall sind Fehlabschüsse und damit Konflikte nicht ausgeschlossen.“

Die eingeladenen Referenten sind am kommenden Mittwoch außerdem aufgefordert worden, darüber zu befinden, wie die „Chancen auf eine Überführung des Wolfes in Anhang V der FFH-Richtlinie, wie beispielsweise vom Deutschen Jagdverband gefordert“ stehen?

Markus Bathen, seines Zeichens Wolfsexperte des Naturschutzbundes Deutschlands (NABU) bezog zu dieser Frage bereits bei einer Anhörung am 26. Juni 2015 im Sächsischen Landtag Stellung (Drucksache 6/1286). Man nahm seinerzeit folgende Worte von ihm zu Protokoll:

… „Die Dachorganisation der europäischen Jagdverbände hat sich vor wenigen Tagen noch einmal ganz klar dazu geäußert, dass sie an die FFH-Richtlinie nicht heran wollen und dass sie das Fass nicht aufmachen wollen, den Wolf in den Anhang 5 zu schichten. Sie sind sich dessen bewusst, dass das dazu führen würde, dass es eine Abwägung zwischen jagdlichen und Artenschutzinteressen gibt. Es gibt eine europäische Naturschutzrichtlinie. Es gibt aber keine europäische Jagdrichtlinie. Es gibt ein gemeinschaftliches Interesse am Naturschutz. Darunter rangiert – das muss man so sagen – eher die Jagd. Darauf wird von der Dachorganisation sehr respektvoll geschaut.“….(*2)

Der Naturschutzbund Deutschland geht sogar noch einen Schritt weiter und äußert sich ebenfalls zur Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht. In seiner Bewertung des „Positionspapiers „Zur Rückkehr des Wolfes nach Deutschland“ des Deutschen Jagdverbandes (DJV) vom Juni 2015“ (*3) stellt er fest:

…“Darüber hinaus kommt ein vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Verhältnis von Naturschutz- und Jagdrecht in Deutschland zu der klaren Erkenntnis, dass der gegenwärtige Rechtsrahmen, den das Jagdrecht setzt, nicht EU-Rechtskonform ist und die Aufnahme des Wolfes in das sächsische Jagdrecht rechtswidrig ist (Möckel & Köck 2015: 66 ff. explizit 82, 94.)“ …

Spekulieren Sie, liebe Leserinnen und Leser auf der Grundlage dieser Informationen also gerne selbst darüber, auf welche Resonanz der Gesetzesentwurf der niedersächsischen FDP-Fraktion am Mittwoch treffen dürfte.

Mir kommt es nach meiner Recherche so vor, als wurde dazu alles bereits schon einmal gesagt. Nur noch nicht von jedem…..

Herzlichst
Ihr
Jürgen Vogler


Quellen:

1.  Drucksache 17/2883 – Niedersächsischer Landtag, abgerufen unter www.google.de am 8.2.2016

(*1) Dietrich Meyer-Ravenstein: Der Wolf im Jagdrecht, abgerufen am 8.2.2016 im Internet, hier der Link!

(*2) Drucksache 6/1286: Stenografisches Wortprotokoll der Anhörung durch den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages am 26. Juni 2015, Seite 33 f., von www.newsletter.jagdnetz.de, abgerufen am 8.2.2016, hier der Link!

(*3) Hintergrundpapier NABU-Bewertung der DJV-Wolfsposition vom Juni 2015, abgerufen am 8.2.2016, hier der Link!