Ein Bündnis aus elf Organisationen der Landwirtschaft und Nutztierhaltung, des Natur- und Tierschutzes sowie der Jagd hat gemeinsame Empfehlungen für einen bundeseinheitlichen Herdenschutz und Kriterien zur Tötung von auffälligen Wölfen vorgelegt. Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Berlin kritisierten die Verbände, dass in dem Bereich oftmals eine praktische wie rechtliche Unsicherheit herrsche.
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Reaktion auf Bundesratsinitiative: „Minister sollten der Gesellschaft nichts vorgaukeln!“
Mit der Bundesratsinitiative, die Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies zusammen mit den zuständigen Ministern Jörg Vogelsänger (Brandenburg, ebenfalls SPD) und Thomas Schmidt (Sachsen, CDU) heute einbrachte, wolle er – so ist einer entsprechenden Pressemeldung aus Hannover zu entnehmen, den „Konflikt von Weidetierhaltern und Artenschützern auflösen!“
Kurz gecheckt: Die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung zum Wolf
Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Antrag für ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement angenommen. Anträge der Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, die den Schutz des Wolfes und Sofortmaßnahmen zum Schutz von weidetierhaltenden Betrieben gefordert hatten, wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt.
„Brandenburger Wolfsverordnung in dieser Form bedeutet einen Rückschritt für das Wolfsmanagement in Deutschland“
In einem offenen Brief der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW), des International Fund for Animal Welfare (IFAW), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie des World Wide Fund For Nature (WWF) an den Brandenburgischen Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger, stellen die Verbände u.a. gemeinsam fest, dass der vorgelegte Entwurf der „Wolfsverordnung“ an mehreren Stellen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Der Brief im Wortlaut: