Am 26.03.2020 leitete die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW – vertreten durch ihren Rechtsanwalt) als Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin ein EU- Beschwerde-/Vertragsverletzungsverfahren gegen die Implementierung des neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten 45a Abs. 2 BNatSchG („Lex Wolf“) ein.
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74 EU-Vertragsverletzungs-Verfahren und die Kraftmeierei einiger Verbandsfunktionäre
74 EU-Vertragsverletzungsverfahren gibt es derzeit gegen Deutschland, darunter 16 laufende Verfahren gegen Umweltverstöße, so beispielsweise aufgrund von Nitrat im Trinkwasser oder wegen Verstoßes gegen die Wasserrahmenrichtlinie. Daran sei am 3. März, dem Tag des Artenschutzes, einmal nebenbei erinnert. (*1)
„Brandenburger Wolfsverordnung in dieser Form bedeutet einen Rückschritt für das Wolfsmanagement in Deutschland“
In einem offenen Brief der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW), des International Fund for Animal Welfare (IFAW), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie des World Wide Fund For Nature (WWF) an den Brandenburgischen Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger, stellen die Verbände u.a. gemeinsam fest, dass der vorgelegte Entwurf der „Wolfsverordnung“ an mehreren Stellen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Der Brief im Wortlaut: