Landesamt erteilt Erlaubnis zum Abschuss der Ohrdrufer Wölfin – Wolfsmonitor

Landesamt erteilt Erlaubnis zum Abschuss der Ohrdrufer Wölfin

In Thüringen hat nun das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz einen Antrag des „Grünen“ Umweltministeriums zum Abschuss der Ohrdrufer Wölfin genehmigt. Der Abschuss des Wolfes – so sehen es die Landeseinrichtungen – ist somit rechtsmäßig. Das meldete heute der MDR.

Die Begründung lautet, so der MDR:

„Eine Wölfin, die gelernt hat, den optimalen Herdenschutz zu überwinden, ist nicht mehr mit einem für die Schafhalterinnen und -halter zumutbaren Aufwand abzuwehren.“

Optimaler Herdenschutz, dem würden wohl die meisten international agierenden Wolfsforscher zustimmen, besteht üblicherweise aus einer behirteten Herde mit mobilen Elektrozäunen sowie Herdenschutzhunden.

Die in Deutschland üblicherweise angewandten Herdenschutzmaßnahmen sind demnach häufig alles andere als „optimal“. In der Regel handelt es hierbei um nichts anderes als um einen „Mindestschutz“. Wer diesen nun als „optimal“ verkaufen will, handelt – so meine bescheidene Meinung – fahrlässig hinsichtlich des Artenschutzes, insbesondere bei streng geschützten Arten.

Nun ist die Ohrdrufer Wölfin auch nicht erst seit gestern, sondern bereits seit einigen Jahren in ihrem angestammten Revier unterwegs. Man hätte also viel Zeit gehabt, um Maßnahmen und Ressourcen professionell auf die Vorkommnisse abzustimmen.

Ursprünglich, so heißt es, war sogar geplant, das Tier mit einem Sender auszustatten. Das wäre im Übrigen tatsächlich die nächste logische Wolfsmanagement-„Eskalationsstufe“ gewesen. Mit nachfolgender Vergrämungsoption.

Warum man davon Abstand nahm, ist mir nicht bekannt.

In der Summe aller Eindrücke, die man aus der Ferne haben kann sowie unter Berücksichtigung der jüngsten Einlassungen der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (siehe vorherigen Beitrag, hier!) dürfte die Prüfung des NABU in Thüringen, Klage gegen eine Genehmigung zur Tötung der Wölfin zu erheben, nicht aussichtslos sein.

Warum man außerdem auf einem Standortübungsplatz, immerhin öffentliches und damit steuerfinanziertes Gelände, Aufträge an Landschaftspfleger vergibt, die nicht wirklich optimalen Herdenschutz betreiben, nämlich behirtet oder mindestens mit Herdenschutzhunden, ist darüber hinaus genauso wenig einleuchtend wie die Argumentation des Ministeriums, Herdenschutzhunde bedeuteten nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand, sondern auch logistische und tierschutzrechtliche Probleme und wären deshalb nicht geeignet.

Um zu sehen wie so etwas bestens funktioniert, braucht man nur einmal über die Grenze des eigenen Bundeslandes (den Tellerrand) hinauszuschauen.

Kurzum: Die Begründung zum Abschuss der Ohrdrufer Wölfin klingt – vor allem vor dem Hintergrund der Zeit, welche man zwischenzeitlich offensichtlich ungenutzt verstreichen ließ, ohne den Herdenschutz wirksam zu optimieren – keinesfalls überzeugend.

Just my two cents…

Eine schöne Weihnachtszeit wünsche ich Ihnen und Euch!


Quellen (beide abgerufen am 23.12.2019):

(*1) mdr.de: „Ohrdrufer Wölfin darf abgeschossen werden“, hier der Link!

(*2) insuedthueringen.de: „Behörde: Land darf Ohrdrufer Wölfin schießen“, hier der Link!


(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen wird keinerlei Gewähr übernommen)