Gleich zwei Wölfe wurden nun im Schweizer Wallis zum Abschuss freigegeben, nachdem sie während des Sommers im Val d’Anniviers und im Goms Dutzende von Schafen gerissen haben sollen. Ab heute (Montag) könnte es für die beiden Grossraubtiere wirklich eng werden.
Denn in beiden Regionen sollen nun jeweils etwa 50 bis 60 Patentjäger eingesetzt werden, die die Gebiete gut kennen.
Der Verein CHWOLF kritisiert die erteilten Abschussgenehmigungen wie folgt:
„CHWOLF kritisiert die beiden Abschussbewilligungen für je einen Wolf im Goms und im Val d’Anniviers aufs schärfste. Erstens wurden auf den betroffenen Alpen keinen oder nur ungenügender Herdenschutz betrieben und zweitens ist das Val d’Anniviers ein Rudelgebiet (letztes Jahr wurden in der Region mindestens zwei Welpen nachgewiesen).
Es ist völlig unverständlich und inakzeptabel, dass Alpbewirtschafter ihre Tiere mitten im Wolfsgebiet noch immer ungeschützt oder ungenügend geschützt sömmern lassen können und somit Wolfsrisse bewusst riskieren oder gar herausfordern. Dass solche Situationen dann noch zu einer Abschussbewilligung führen, ist Affront sondergleichen gegen die ganze Schweiz und vor allem gegen all jene, die ihre Tiere vorschriftsgemäss und verantwortungsvoll schützen.
Dieser verächtliche Umgang mit den einheimischen Beutegreiffern im Kanton Wallis wird der touristischen Attraktivität dieser Region ganz sicher langfristig schaden.
Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung Artikel 4bis, kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe innerhalb des Streifgebiets eines Wolfsrudels nicht erteilt werden. Die Reduktion des Wolfsbestands muss über die Regulation des Rudels erfolgen.
Diese ist möglich, wenn innerhalb von 4 Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens 15 Nutztiere getötet und eine neue Reproduktion nachgewiesen wird.
Ob das Rudel auch dieses Jahr Welpen aufzieht ist bis jetzt noch nicht bekannt. Es leben aber mindestens drei Wölfe in der Region. Im Frühjahr wurden die beiden männlichen Wölfe M59 und M73 sowie die Wölfin F24 in der Region genetisch nachgewiesen. Das Gebiet ist somit bis zum gegenteiligen Beweis nach wie vor als Rudelgebiet zu betrachten!
Ende Juli wurde bereits eine beantragte Abschussbewilligung für einen Wolf im Val d’Anniviers abgelehnt, mit der Begründung, dass im Rudelgebiet keine Abschussbewilligung für Einzelwölfe erteilt werden kann. Warum es nun gut einen Monat später möglich ist, ist unverständlich rechtlich sehr fraglich!“
Quellen (beide abgerufen am 16.9.2018):
(*1) 1815.ch am 15.9.2018: „Über 100 Walliser Jäger auf «Wolfsjagd»“ von Norbert Zengaffinen, hier der Link!
(*2) Kommentar CHWOLF zur Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 6. September 2018 auf chwolf.org, hier der Link!