Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. hat nun, nachdem der Verein im Februar mit einem Eilantrag gegen die Entnahme des Rodenwalder Wolfsrüden beim Oberverwaltungsgericht gescheitert war, Klage gegen den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eingereicht. Die Pressemeldung dazu im Wortlaut:
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Niedersächsisches Umweltministerium: Nun gibt man sich offen!
Vermutlich wusste man um die inhaltlichen Schwächen, anders lässt es sich kaum erklären, warum die Begründungen zum Abschussvorhaben des Rodelwalder Leitrüden erst jetzt – nachdem der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. Rechtsmittel eingelegt hat – vom Umweltministerium veröffentlicht wurden. In der Pressemeldung des Ministeriums heißt es (im Wortlaut):
„Kein Jäger schießt mit Vorsatz auf einen Wolf!“
Es klingt irgendwie merkwürdig, wenn ausgerechnet Lüneburgs „Kreisumweltbeauftragter“ Torsten Broder den hinterhältig erschossenen Wolf in Dahlem instrumentalisiert, um ein politisches Versäumnis zu begründen, das die Tat nahezu rechtfertigt (… „dann wird zu Mitteln gegriffen, die wir alle nicht wollen!“).