Ratlos im Bundesrat? – Wolfsmonitor

Ratlos im Bundesrat?

Es reicht halt nicht, sich ideologisch auf dem richtigen Weg zu wähnen, man sollte sich auch hin und wieder mit den Fakten vertraut machen. Was für Robert Habeck gestern galt, gilt für seine Partei in diesen Tagen nicht minder. Oder wie ist es zu verstehen, dass die Grünen im Bundesrat offenbar nicht gegen den vermeintlichen Abschuss gleich ganzer Wolfsrudel (sog. „Lex Wolf“) votierten?

Zumindest ist davon nichts in den Protokollen und der Stellungnahme der Länderkammer (hier!) zu den Planungen der Bundesregierung zu lesen. Und das, obwohl sich nahezu allen großen Naturschutzverbände gegen diese Abschussregelung ausgesprochen hatten.

Was bleibt, ist der Trost, dass im § 45 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) auch zu lesen ist, dass „eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind…“.

Und da kommt die „Vergrämung“, z.B. mit Gummigeschossen, ins Spiel. Im Gesetzesentwurf wurde sie nicht weiter thematisiert. So manch ein Wolfsgegner verleugnet die Wirksamkeit dieser Maßnahme sogar gänzlich. Aber kann man sie deshalb gleich ganz „verdrängen“?

Erinnern Sie sich noch an Jens Karlsson vom Swedish Wildlife Damage Centre in Grimsö? Den setzte man damals in Niedersachsen auf den später erschossenen Wolf „Kurti“ an, um diesen zu vergrämen.

Leider blieben die Versuche erfolglos, was aber keinesfalls heißt, dass das Vergrämen grundsätzlich unmöglich ist. Karlsson ist immerhin ein Spezialist dafür. Außerdem beweist das auch ein erfolgreiches Beispiel aus Österreich (hier!).

Aber vermutlich wird man das politisch genauso abtun, wie man die Besenderung von Wölfen zuletzt auch als „unzumutbar“ abgetan hat.

Voraussichtlich läuft also alles darauf hinaus, dass irgendwann einmal die Gerichte abschließend entscheiden werden. Oder die EU-Kommission.

Was dennoch bleibt, ist die öde Erkenntnis: Die Grünen haben im Bundesrat nicht geliefert. Und viele ihrer Anhänger somit enttäuscht. Obwohl die Sonnenblumenpartei gleich in neun Länderkoalitionen (bald vermutlich sogar in elf) im Bundesrat verteten ist und die Möglichkeit dazu gehabt haben sollte.

Niemand darf sich deshalb wundern, wenn kurz nach Inkrafttreten der BNatSchG-Änderung gleich zwei Wölfe „zur Strecke gebracht“ werden.

Einer in Schleswig-Holstein und einer in Niedersachsen.


Quellen (beide abgerufen am 23.9.2019):

(*1) bundestag.de am 20.9.2019 (hib 1024/2019): „Umgang mit dem Wolf“, hier der Link!

(*2) nachrichten.at am 5.10.2018: „Erster Wolf im Waldviertel „vergrämt“, hier der Link!


(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen, wird keinerlei Gewähr übernommen)