Diese Ansicht vertritt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW). Das gilt dann, wenn die Änderung der §§45, 45a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG a) als europarechtswidrig eingestuft werden sollte. Der Verein hatte im März 2020 wegen der Änderungen schon eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, die daraufhin ein EU-Pilotverfahren gegen die BRD eingeleitet hatte. Diese und weitere Neuigkeiten vermeldete der Verein jetzt in einer Stellungnahme, die wie folgt lautet:
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Wo bleibt der Tierschutz? – GzSdW zum Abschuss einer Wolfsfähe des Burgdorfer Rudels
In der Nacht zum 22. April wurde innerhalb des Territoriums des Burgdorfer Wolfsrudels ein weiblicher, ein- bis zweijähriger Wolf getötet. Damit wurde in Niedersachsen zum 4. Mal der „falsche“ Wolf getroffen, wieder eine Fähe anstelle des zum Abschuss freigegebenen Wolfsrüden GW 950m. Man kann nur hoffen, dass nicht das mit großer Wahrscheinlichkeit trächtige Muttertier des Rudels getroffen wurde. Nachdem es anscheinend den beauftragten Schützen nicht möglich ist, Rüden und Fähen zu unterscheiden, wird auch ein Abschuss einer laktierenden Fähe nicht sicher auszuschließen sein.
Ratlos im Bundesrat?
Es reicht halt nicht, sich ideologisch auf dem richtigen Weg zu wähnen, man sollte sich auch hin und wieder mit den Fakten vertraut machen. Was für Robert Habeck gestern galt, gilt für seine Partei in diesen Tagen nicht minder. Oder wie ist es zu verstehen, dass die Grünen im Bundesrat offenbar nicht gegen den vermeintlichen Abschuss gleich ganzer Wolfsrudel (sog. „Lex Wolf“) votierten?