MU-Info: Drei Antworten zum Wolf in Niedersachsen – Wolfsmonitor

MU-Info: Drei Antworten zum Wolf in Niedersachsen

Heute, am 7. April 2017, veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium (MU) im Rahmen mehrerer Pressemitteilungen drei Antworten auf mündliche Anfragen von Landtagsabgeordneten zu Themen rund um die Wölfe, das Monitoring und den Herdenschutz in Niedersachsen (im Wortlaut): 

a) Antwort auf die mündliche Anfrage: Goldenstedter Wölfin noch nicht „auffällig“ genug?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Stephan Siemer, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Martin Bäumer, Andre Bock, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 20. März 2017 äußerte sich Minister Wenzel wie folgt: „Bei Wölfen mit auffälligem Verhalten bleibe es weiterhin zulässig und geboten, die Tiere gezielt zu vergrämen, wenn dies fachlich sinnvoll ist.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Ein Wolf ist als auffällig einzustufen, wenn er sich darauf spezialisiert hat, ausreichend geschützte Nutztiere zu erbeuten. Sollte ein Wolf gelernt haben, den Grundschutz zu überwinden, sind in der gesamten Region zunächst Maßnahmen zur Verbesserung des Grundschutzes zu ergreifen, wie die Erhöhung von Zäunen z.B. mit Flatterbändern oder der Einsatz von Herdenschutzhunden. Bei der sogenannten Barnstorfer oder Goldenstedter Wölfin, sind in der Vergangenheit lediglich fünf Fälle bekannt geworden (Stand März 2017), in denen es dieser augenscheinlich gelungen ist, eine elektrifizierte Einzäunung zu überwinden. Von einer etablierten „Jagdtaktik“ kann damit keine Rede sein.

Wölfe lassen sich nicht durch den punktuellen Einsatz von zum Beispiel Gummigeschossen oder Feuerwerkskörpern davon abbringen, dem Beuteerwerb nachzugehen – man kann Ihnen dadurch nicht beibringen, dass das Reißen von Nutztieren ein unerwünschtes Verhalten ist. Das gelingt nur durch effiziente Prävention (s. u.).

1. Warum ist angesichts der Vielzahl an „Opfern“ und der angewandten „Jagdtaktik“ (Springerin) der Goldenstedter Wölfin noch keine Vergrämung eingeleitet worden?

Eine erfolgreiche Vergrämung zur Vermeidung von Nutztierschäden findet im Falle der Goldenstedter Wölfin durch effiziente Präventionsmaßnahmen seit einigen Monaten statt. Es gibt dort inzwischen Schafherden, die durch den Einsatz von ausgebildeten Herdenschutzhunden schon erfolgreich gegen weitere Angriffe geschützt werden. Dies ist auch – neben dem Einsatz höherer und ausreichend stark geladener Elektrozäune – die erfolgversprechendste Vergrämungsmethode. Auch Material zur Erhöhung von Zäunen wurde vor Ort durch das Wolfsbüro verteilt.

2. In welcher Höhe und mit welchem Ergebnis sind finanzielle Mittel für ein vertieftes Monitoring speziell für diese Wölfin aufgewandt worden?

Mit der Durchführung des Intensivmonitorings im Raum Diepholz-Vechta-Oldenburg wurde im Frühjahr 2016 die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) beauftragt. Für die geleistete Monitoringarbeit, bei der insgesamt 141 Meldungen und Spuren nachgegangen wurde, erhielt die Landesjägerschaft ein Honorar in Höhe von 6.400,- Euro und einen Ausgleich für Sachaufwendungen und Reisekosten von 1.092,89 Euro. Hinzu kamen die Kosten für genetische Analysen in Höhe von 900,- Euro. Das Ergebnis dieses Intensivmonitorings brachte keine verwertbaren Hinweise auf außergewöhnliches Verhalten dieses Tieres.

3. Welche Beweggründe haben dazu geführt, dass von Vergrämungsmaßnahmen bei diesem Tier bisher Abstand genommen wurde?

Von Vergrämungsmaßnahmen gegen dieses Tier wurde keineswegs Abstand genommen, vielmehr wurde vielfach betont, dass die erfolgversprechende Vergrämungsmethode die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen darstellt. Um dieses Wissen den Tierhaltern vor Ort zu vermitteln, haben Vor-Ort-Termine stattgefunden und finden weiter statt.


b) Antwort auf die mündliche Anfrage: Verhindert der NLWKN das umfassende Monitoring der Landesjägerschaft Niedersachsen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf-Angermann, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Andre Bock, Frank Oesterhelweg und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der/des Abgeordneten

In einer Unterrichtung durch die Landesregierung im Umweltausschuss am 8. August 2016 wird Folgendes erläutert: „In der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Umweltministerium und der Landesjägerschaft heißt es: ‚Die Landesjägerschaft unterstützt das Land, indem sie das Wolfsmonitoring einschließlich des Einsatzes der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater koordiniert und alle direkten und indirekten Wolfsnachweise kontinuierlich in digitaler Form festhält, bewertet und vierteljährlich an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz/ Fachbehörde für Naturschutz weitergibt.'“

Auf der Internetseite zum Wildtiermanagement der Landesjägerschaft Niedersachsen (http://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/monitoring/) kann folgendes Statement gelesen werden:

„Für das laufende Monitoringjahr sind bis zum jetzigen Zeitpunkt fast 1.400 Meldungen in das Monitoring eingeflossen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Anzahl an Meldungen vom vorherigen Monitoringjahr in diesem Monitoringjahr erreicht wird.

Die Gründe für diese Entwicklung sind unterschiedlich, ein Populationsrückgang ist allerdings sehr unwahrscheinlich und kann aus Sicht der Monitorings ausgeschlossen werden. Da diese Entwicklung überraschend ist, hat die LJN Nachforschungen angestellt und kam zu folgendem Ergebnis:

  • In Gebieten, die bereits seit Längerem von Wölfen besiedelt wurden, macht sich eine gewisse Meldemüdigkeit bemerkbar: Es werden nicht mehr alle Hin- und Nachweise gemeldet.
  • Vor allem in Ausbreitungsgebieten werden aus Angst vor Wolfstourismus Hinweise auf Wolfsvorkommen zurückgehalten. Hinweise auf Wolfsvorkommen werden auch an das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeldet. Allerdings werden von dort nicht alle Meldungen an das Wolfsmonitoring der LJN weitergeleitet, sodass dies eine der wesentlichen Ursachen für den Meldungsrückgang ist.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Amtlich verantwortlich für das Monitoring und die Meldungen über den Erhaltungszustand an Bund und EU ist das Land Niedersachsen, das mit der Durchführung die Fachbehörde für Naturschutz, NLWKN, beauftragt hat. Mit der Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) hat das Land einen Kooperationsvertrag abgeschlossen, im Rahmen dessen die LJN das Land bei der Durchführung des Monitorings aktiv unterstützt. Der LJN ist die Anzahl der Meldungen bekannt, es wird nichts verborgen oder verschleiert, allerdings beansprucht die Aufarbeitung aller Meldung einen zusätzlichen Aufwand.

Es gibt einzelne Melder, die sich weigern, ihre Meldungen direkt an die LJN abzugeben. Für diese Fälle ist zwischen LJN und NLWKN vereinbart, dass die entsprechenden Meldungen, nach einer entsprechenden SCALP-Bewertung durch den NLWKN, an die LJN weitergeleitet werden. Meldungen, die neue Tatbestände, vor allem neue Vorkommen oder spezielle Situationen zum Inhalt haben, werden der LJN unmittelbar und zeitnah übermittelt.

Völlig unabhängig von diesen Monitoringmeldungen sind die Meldungen über Schadensfälle bei Nutztieren; die entsprechende Statistik wird vom NLWKN immer zeitnah aktualisiert und ist auf der Internetseite der LJN für jedermann einsehbar.

1. Warum liefert der NLWKN die benötigten Daten nicht an seinen Kooperationspartner?

Benötigte Daten für die Beurteilung der aktuellen Situation des niedersächsischen Teils der westpolnisch-zentraleuropäischen Wolfspopulation erhält der Kooperationspartner LJN in der Regel zeitnah. Meldungen von geringerer Bedeutung – weil sie aus Gebieten stammen, in denen die Situation klar ist und die jeweilige Meldung selbst ohne Neuigkeitswert ist (Spuren, Funde von Kot und Wildtierrissen etc.) und lediglich das bereits vorhandene Bild untermauert, müssen wegen anderer prioritärer Aufgaben (amtliche Feststellung bei Nutztierrissen, Bearbeitung von Anträgen für Billigkeitsleistungen, Beratung von Nutztierhaltern usw.) gegebenenfalls auch längere Zeit auf ihre Übermittlung warten.

2. Werden die fehlenden Daten für den Meldebericht an die Europäische Union nachgereicht?

Die Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union und dem Bund wird vom NLWKN erfüllt, nicht von der LJN; eine Übermittlung jeder Einzelmeldung ist dabei weder notwendig noch sinnvoll.

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Kooperationspartner in Zukunft die benötigten Daten zeitnah zur Verfügung gestellt bekommt?

Die für die Erstellung des jeweiligen Quartalsberichts bedeutsamen Informationen erhält der Kooperationspartner LJN zeitnah. Im vereinbarten direkten Dialog zwischen NLWKN und LJN sollen zusätzliche Informationsbedürfnisse unmittelbar abgestimmt werden.


c) Antwort auf die mündliche Anfrage: Was passiert, wenn sich Wölfe während der Pflege an die Menschen gewöhnen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Antwort auf die Anfrage „Wolfsmobile in Niedersachsen“ (Drucksache 17/7508) schrieb die Landesregierung auf die Frage „Könnte der längere Kontakt mit Menschen zu Verhaltensänderungen führen?“: „Ja. In Niedersachsen sollen grundsätzlich nur Wölfe aufgenommen werden, bei denen davon auszugehen ist, dass eine kurzzeitige Pflege ausreichend ist, um das Tier wieder freilassen zu können“.

1. Was passiert mit den Tieren, die nicht mitgenommen werden?

Tiere, die sich aus eigener Kraft vom Unfallort entfernen können, sollen maximal 1 km verfolgt werden. Zeigen Sie sich dabei in ihrer Fluchtfähigkeit wenig beeinträchtigt, ist davon auszugehen, dass sie ohne menschliche Hilfe wieder gesund werden können.

2. Was passiert mit den Tieren, bei denen sich im Laufe der Pflege herausstellt, dass eine kurzzeitige Pflege nicht ausreichend ist?

Hier ist eine Einzelfallentscheidung nötig.

3. Was passiert mit den Tieren, die sich während der Pflege an die Menschen gewöhnt haben?

Eine solche Gewöhnung ist nicht zu befürchten; der Kontakt zu Menschen wird während des Pflegeaufenthaltes auf ein absolutes Minimum reduziert. Manipulationen am Tier selber sind nur im narkotisierten/immobilisierten Zustand vorgesehen, die Fütterung erfolgt ohne direkten Kontakt, desgleichen die Reinigung des Geheges.


(Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de, abgerufen am 07.04.2017, hier der Link zur 1. Anfrage, hier der Link zur 2. Anfrage, hier der Link zur 3. Anfrage)

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Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com