Niedersachsen: Tot aufgefundener Wolf war ein Schussopfer – Wolfsmonitor

Niedersachsen: Tot aufgefundener Wolf war ein Schussopfer

Nachdem die Polizei zunächst davon ausgegangen war, dass ein bei Dahlem in Niedersachsen tot aufgefundener Wolf von einem Auto angefahren wurde, stellte sich nach Angaben des Wolfsbüros schließlich heraus, dass der Wolf erschossen wurde.

Die Meldung des niedersächsischen Wolfsbüros im Wortlaut:

Erneut Wolf mit Schusswunden aufgefunden

46. toter Wolf in Niedersachsen – siebter illegal getöteter


Am Vormittag des 25. August wurde der Polizei Lüneburg auf einem Rübenfeld an der Landstraße 222 bei Dahlem ein toter Wolf gemeldet. Das teilte das Wolfsbüro im NLKWN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Rüden, wahrscheinlich ausgewachsen.

Der Kadaver wurde für forensische Untersuchungen an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht. Dort stellte das IZW bei dem toten Wolf eine tödliche Schussverletzung durch ein Teilmantelgeschoss fest. Die Polizei geht daher von einer gezielten illegalen Tötung aus. Die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen ermittelt.

Es handelt sich um den sechzehnten toten Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Insgesamt wurden in Niedersachsen bislang 46 tote Wölfe bekannt, sieben davon waren illegal getötet worden. Eine Übersicht über die in Niedersachsen tot aufgefundenen Wölfe findet sich unter dem folgenden Link: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html

Das IZW untersucht den Kadaver im Rahmen des bundesweiten Totfundmonitorings und schickt zur DNA-Analyse Gewebeproben an das Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik. Mit den Ergebnissen der Untersuchungen können neben der Aussage zur Todesursache auch Aussagen zum Gesundheitszustand, zum Alter, zur Herkunft des toten Tieres und zur Rudelzugehörigkeit getroffen werden.

Für die illegale Tötung eines Wolfs sieht § 71 Abs. 1 BNatSchG als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.


Quelle: nlwkn.niedersachsen.de am 31.8.2018: „Erneut Wolf mit Schusswunden aufgefunden“, hier der Link!