Heute gefunden: Der elfte tote Wolf Niedersachsens 2018 wurde vermutlich illegal erschossen – Wolfsmonitor

Heute gefunden: Der elfte tote Wolf Niedersachsens 2018 wurde vermutlich illegal erschossen

Heute wurde ein weiterer toter Wolf in Niedersachsen gemeldet. Der an der B493 zwischen Gartow und Kapern gefundene Wolf wies Schussverletzungen auf. Das deute darauf hin, dass es sich hierbei um den insgesamt fünften illegal getöteten Wolf seit der Rückkehr der Beutegreifer nach Niedersachsen handelt, so das dortige Wolfsbüro.

Für die illegale Tötung des streng geschützten Wolfes sehe § 71, Abs. 1 BNatSchG eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Das NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) meldet weiterhin dazu (im Wortlaut):


Wolf vermutlich illegal getötet

40. toter Wolf in Niedersachsen – fünfter illegal getöteter

Am 6. April wurde an der B493 zwischen Kapern und Gartow ein toter Wolf gemeldet. Das teilte das Wolfsbüro des NLKWN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) mit. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Rüden, vermutlich ausgewachsen.

Der tote Wolf weist Anzeichen einer Schussverletzung auf. Daher geht die Polizei von einer illegalen Tötung aus. Das Polizeikommissariat Lüchow ermittelt.

Es ist der elfte tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018, der 40. insgesamt und der fünfte illegal getötete. Sämtliche Informationen über in Niedersachsen tot aufgefundene Wölfe sind hier aufgeführt:

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/wolfsbuero/totfunde/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html

Für die illegale Tötung eines Wolfes sieht § 71 Abs. 1 BNatSchG als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Dieser Strafrahmen orientiert sich am gleichen Strafrahmen wie bei Jagdwilderei (§ 292 StGB) und bei Zuwiderhandlungen gegen Schonzeitvorschriften (§ 38 BJagdG).

Nach Abschluss der ersten Untersuchungen vor Ort wird der Kadaver zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin gebracht. Dort werden weitere forensische Untersuchungen vorgenommen. Zudem untersucht das IZW den Kadaver im Rahmen des bundesweiten Totfundmonitorings und schickt zur DNA-Analyse Gewebeproben an das Senckenberg-Institut in Gelnhausen bei Frankfurt, dem nationalen Referenzlabor für Wolfsgenetik.

Mit den Ergebnissen der Untersuchungen können Aussagen zur Todesursache, zum Gesundheitszustand, zum Alter, zur Herkunft des toten Tieres und zur Rudelzugehörigkeit getroffen werden.


Quelle: Pressemeldung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) am 06.04.2018: „Wolf vermutlich illegal getötet“, abgerufen am 6. April 2018


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com


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