Kurz gecheckt: Die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung zum Wolf – Wolfsmonitor

Kurz gecheckt: Die jüngsten Entscheidungen der Bundesregierung zum Wolf

Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Antrag für ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement angenommen. Anträge der Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, die den Schutz des Wolfes und Sofortmaßnahmen zum Schutz von weidetierhaltenden Betrieben gefordert hatten, wurden mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt.

Gut: In dem beschlossenen Koalitionsantrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die Arbeit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) über den Herbst 2018 hinaus zu verstetigen.

Schlecht: Die bereits im Koalitionsvertrag benutzte aber höchst umstrittene, weil seriös nicht begründbare Formulierung „NOTWENDIGE BESTANDSREDUZIERUNG“ findet sich nun auch in diesem Antrag (Drucksache 19/2981) unter Punkt 14 wieder. Wolfsmonitor hatte diese Formulierung bereits nach den Koalitionsverhandlungen beanstandet, siehe hier!

Kommentar: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kommentierte die Ergebnisse der Bundestagssitzung gestern wie folgt (im Wortlaut):

„Den gestern im Bundestag beschlossenen Antrag der Großen Koalition zum bundesweiten Wolfsmanagement bewertet der NABU als überwiegend erfreulich und sachlich.

„Mit diesem Ansatz folgen die Regierungsparteien endlich dem, was der NABU schon seit Jahren fordert: den wissensbasierten, lösungsorientierten und sachlichen Umgang mit dem Wildtier Wolf“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Insbesondere die Fortführung der Finanzierung des Dokumentations- und Beratungszentrums des Bundes zum Wolf (DBBW), die gestern ebenfalls beschlossen wurde, begrüßt der NABU.

Miller weiter: „Dennoch: Trotz vieler guter Ansätze zum Herdenschutz wird die dringend benötigte Einrichtung eines Herdenschutzkompetenzzentrums in Verantwortung des Bundeslandwirtschaftsministeriums weiterhin vernachlässigt.

Mit der Einrichtung einer solchen koordinierenden Institution wären die Voraussetzungen gegeben, alle eingebrachten Fragestellungen und Lösungsvorschläge zum Herdenschutz bundesweit effizient zu bündeln und umzusetzen.

Dass die Bundesregierung laut Beschluss dennoch an ihrem aus wissenschaftlicher Sicht völlig unangemessenen Vorhaben festhalten möchte, den Schutzstatus des Wolfes in Europa zum Zweck einer Bestandsregulierung erneut von Brüssel prüfen zu lassen, steht in eklatantem Widerspruch und bleibt ein Wehrmutstropfen der gestrigen Sitzung.“


Quellen (beide abgerufen am 30. Juni 2018):

(*1) Deutscher Bundestag, bundestag.de, Online-Dienste, Textarchiv 2018: „Bundestag stimmt für ein bundesweit abgestimmtes Wolfsmanagement“, sowie die dort herunterladbare Drucksache 19/2981, hier der Link!

(*2) NABU-Pressemeldung Nr. 79/18 vom 29.6.2018: „NABU: Zusammenleben von Wolf und Mensch braucht lösungsorientiertes Management“, hier der Link!


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

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