Wendelins Waffenwunsch gegen Wölfe – Wolfsmonitor

Wendelins Waffenwunsch gegen Wölfe

Die Gesetze verlangen, dass nur besonders zuverlässige Menschen in Deutschland Waffen führen dürfen. Diese Zuverlässigkeit besitzen Personen jedoch u.a. nicht, …“bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden“. So steht es im Gesetz, genauer gesagt im Waffengesetz (§ 5 WaffG). Daneben sind noch weitere Anforderungen zu erfüllen, um eine Waffe führen zu dürfen, wie zum Beispiel die persönliche Eignung (§ 6) und die Sachkunde (§ 7).

Ausgerechnet der weithin als Wolfsgegner bekannte Schäfer Wendelin Schmücker („Der Wolf ist ein Schädling und hat hier kein Lebensrecht.“ – *1) hat offenbar nun einer Meldung des NDR entsprechend beim Landkreis Harburg den Erwerb einer Waffe beantragt, um sie mit sich zu führen und gegen Wölfe einzusetzen, wenn sich die Tiere auf 300 Meter einer seiner Schafsherden nähern.

Wölfe sind jedoch international und national streng geschützt. Die Reaktion des Landkreises dürfte demnach auf der Hand liegen.

Was bleibt ist der Eindruck, dass hier mal wieder jemand in althergebrachter Weise mit übertrieben abwegigen Forderungen um öffentliche Aufmerksamkeit buhlt. Von Schmücker nichts Neues also…

Den vollständigen NDR-Artikel können Sie hier aufrufen!


Quellen (beide abgerufen am 30.8.2018):

(*1) haz.de am 20.10.2014: „Berufsschäfer macht sich für Jagd auf Wölfe stark“, hier der Link!

(*2) ndr.de am 30.8.2018: „Schäfer will Schusswaffen gegen Wolf einsetzen“.