In Sachsen ist man offensichtlich weiterhin dazu entschlossen, Wolf „Pumpak“ zu erschießen… – Wolfsmonitor

In Sachsen ist man offensichtlich weiterhin dazu entschlossen, Wolf „Pumpak“ zu erschießen…

Noch im November wurde von den umweltpolitischen Sprechern der Fraktionen von CDU und CSU in der sogenannten „Dresdner Resolution“ ein praxistaugliches Wolfsmanagement für den Bund und die Länder eingefordert. Darin heißt es beispielsweise, dass das „in letzter Konsequenz notwendig werdende Töten verhaltensauffälliger Tiere auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit nicht tabuisiert“ werden darf. (*1)


Ungefähr zwei Monate später zeigt sich nun, was damit offenbar in der Praxis gemeint sein könnte. Das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erklärte nämlich vor wenigen Tagen das „Einvernehmen“ mit der „sach- und gesetzkonformen Entscheidung“ des Landratsamtes Görlitz, auf der Grundlage einer „artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung“ den vermeintlich auffälligen Wolf „Pumpak“ zu töten.


Zuerst Empörung, jetzt blankes Entsetzen!

Nicht nur die großen und kleinen Natur- und Wolfsschutzverbände zweifeln daran, dass hier wirklich „sachgerecht“ entschieden wurde, viele verurteilen den Entschluss „aufs Schärfste“, unterstellen eine „politische Motivation“ und prüfen offenbar sogar rechtliche Schritte gegen die Abschussfreigabe. (*2)

Selbst sächsische Politiker, wie beispielsweise Wolfram Günther, stellen fest:

„Der Wolfsmanagementplan regelt eindeutig den Umgang mit problematischen Wölfen. Der erste Schritt muss sein, den Wolf systematisch zu vertreiben (vergrämen). Nur wenn das nicht erfolgreich ist, soll der Wolf entnommen werden.“ (*3)


Aber auch im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken wächst der Widerstand. Seit Samstag gibt es dort beispielsweise auf der Petitionsplattform „Change.org“ die Online-Petition „Wolf Pumpak muss weiter leben“ (hier!), welche sich direkt an Staatsminister Thomas Schmidt wendet und bis heute bereits von über 15.000 Menschen unterzeichnet wurde. (*4)


Sogar zahlreiche Mitglieder einer Facebook- „Jägergruppe“ distanzieren sich von der Abschussentscheidung. Ulrich F. R. zum Beispiel schreibt dort: „Jetzt sollen die Jäger es wieder richten? Kein Wolfsabschuss durch Jäger! Soll sich das Ministerium selber drum kümmern. Hoffentlich ist kein Jäger so dumm, da den Finger krumm zu machen. Derjenige muss sich darüber im Klaren sein, was dann auf ihn zukommt. Ich habe null Verständnis dafür. Der Landesjagdverband müsste hier eigentlich sofort seine Mitglieder dazu auffordern nicht tätig zu werden.“


Katja S. schreibt auf der Facebookseite von Wolfsmonitor: „Unfassbar…ohne irgendeinen Versuch, ihn zu vergrämen, ihm klar zu machen, dass er Menschen meiden soll! Ich hoffe, dass er schnell das Weite sucht und sich nicht blicken lässt. Zum Glück ist er nicht besendert!“


Dirk. F schreibt: „Meiner Meinung nach verstößt diese Entscheidung gegen EU – Recht und Bundesnaturschutzgesetz.“


Und Günter K. fragt: „Was läuft da falsch?“ …und wird später deutlicher: „Erfolgte die Bewilligung und Auftrag zur Tötung wirklich auf Grundlage der gültigen Gesetze?“


Auch Jan Olsson, Urheber der Petition „Mit dem Menschen! – Für den Wolf!“, der im März 2016 über 70.000 Unterschriften zur Rettung der „Goldenstedter Wölfin“ an den niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel übergab, informierte Wolfsmonitor darüber, dass er ein Schreiben an den sächsischen Staatsminister Thomas Schmidt gerichtet habe. Darin heißt es (Auszug):

„…ist davon auszugehen, dass es bei dem ca. zweijährigen Rüden um einen Wolf handelt, dem auch von Experten vor Ort kein ungewöhnliches Verhalten attestiert wird. Wir fordern Sie daher dringend auf, von Ihrem Vorhaben, den Wolf zu erschießen, abzusehen.“…


Auf die Nachfrage Wolfsmonitors beim sächsischen Landtagsabgeordneten Wolfram Günther, ob vor dem Hintergrund des derzeitigen Widerstandes die Abschusspläne dennoch weiter konkret seien, antwortete dieser:

… leider ja. Das Landratsamt ist entschlossen, den Wolf zu schießen. Das Umweltministerium hat zugestimmt. Nun darf theoretisch ganz legal ein Jäger für den Abschuss beauftragt werden.“ (*5)

Eine Kleine Anfrage der GRÜNEN zum Thema soll nun offenbar der sächsischen Staatsregierung Gelegenheit geben, ausführlich Stellung zu den Abschussplänen zu beziehen…


Quellen:

 (*1) www.cdu-fraktion-sachsen.de: „Dresdner Resolution der umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und CSU im Bund und den Ländern, abgerufen am 24.1.2017, hier der Link!

(*2) Gemeinsame Stellungnahme der Umweltverbände IFAW, NABU und WWF zum angekündigten Wolfs-Abschuss in Sachsen vom 20. Januar 2017

(*3) www.gruene-fraktion-sachsen.de, Pressemitteilung vom 20.01.17: „Entnahme Problemwolf: Erst vertreiben, dann schießen!“, abgerufen am 24.1.2017, hier der Link!

(*4) Change.org, www.change.org, Petition: „Wolf Pumpak muss weiter leben“, Urheberin Brigitte Sommer, abgerufen am 24.01.2017, hier der Link!

(*5) Facebookseite von Wolfram Günther, Beitrag vom 23.1.2017 um 10:32, abgerufen am 24.1.2017, hier der Link!


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte wird keinerlei Gewähr übernommen)