NABU Schleswig-Holstein: Fragwürdige Stellungnahme – Wolfsmonitor

NABU Schleswig-Holstein: Fragwürdige Stellungnahme

Im Rahmen einer Stellungnahme versucht der NABU in Schleswig-Holstein nun umfänglich zu begründen, warum er für den Abschuss des Pinneberger Wolfs mit der Kennung GW924m gestimmt hat. Dabei werden allerdings einige nicht unwesentliche Fakten einfach ignoriert. Das Schlechte daran: Erste Mitglieder haben bereits angekündigt, den NABU-Schleswig-Holstein zu verlassen, um sich eine verlässlichere Wolfsschutz-Heimat zu suchen. Das Gute: Es gibt mit der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe und dem Freundeskreis freilebender Wölfe durchaus echte Alternativen! Auch der BUND in Schleswig-Holstein sprach sich gegen die „politisch motivierte“ Tötung aus. Und der WWF bezeichnete die Abschusspläne als „Schnellschuss“…

Gleich 13 Punkte ruft der NABU in Schleswig–Holstein auf, um zu begründen, warum man dort die obskuren Abschusspläne von Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) unterstützt. Doch Masse ist nicht zu verwechseln mit Klasse. Warum?

Das wird nachfolgend für jeden der 13 Punkte kurz begründet, ohne die einzelnen NABU-Thesen hier zu wiederholen. Die entnehmen Sie bitte dem beigefügten Link (siehe Quellenangabe).

  1. Immer wieder gab es springende Wölfe in Deutschland. Erinnern Sie sich noch an die Goldenstedter Wölfin in Niedersachsen oder das Rosenthaler Rudel in Sachsen? Sie alle existieren noch, weil man in Niedersachsen und Sachsen offenbar verstanden hat, dass „wolfsabweisend“ nur den Grundschutz umschreibt und nicht „wolfssicher“ heißt. Warum scheint man das beim NABU in Schleswig-Holstein nicht verstehen zu wollen?

  2. Es bezweifelt ja keiner, dass einer der betroffenen Schafhalter „stets bemüht“ war. Es wird allerdings bezweifelt, dass er „alle zumutbaren Alternativen“ zum Schutz der Nutztiere vor dem streng geschützten Beutegreifer ausgeschöpft hat. So fordern es die Artenschutzgesetze, die der NABU Schleswig-Holstein hier scheinbar großzügig ignoriert. Der Schafhalter hätte voraussichtlich noch besser seinen Pflichten nachkommen können, wenn das Land rechtzeitig Präventionsgebiete benannt hätte. GW 924m wurde bereits Mitte Juni in der Region Pinneberg/ Steinburg nachgewiesen. Spätestens im Dezember hätte man den landeseigenen Managementregeln gemäß ein Präventionsgebiet ausweisen müssen. Das wurde jedoch offensichtlich versäumt…


  3. Die NABU-Kollegen aus Niedersachsen fordern nicht zufällig ausdrücklich, dass – bevor überhaupt über einen Wolfsabschuss ernsthaft nachgedacht wird – bei Schafen und Ziegen 1,20 m hohe Weidezäune mit Litzenabstand 20 cm sowie Untergrabungsschutz UND Herdenschutzhunde (HSH) vorhanden gewesen sein müssen. Merkwürdig, oder?


  4. Hier wird anscheinend Wollen mit Können verwechselt. Man wird auf Dauer wohl nicht umhinkommen, Beweidungsformen wolfsgemäß anzupassen und den Einsatz von Herdenschutzhunden für Profischäfer vorzuschreiben, wenn nach Übergriffen Entschädigungsgelder fließen sollen. Für Flächen, bei denen das tatsächlich nicht möglich sein sollte, wird die Landmaschinentechnik Lösungen parat haben. Wir pflügen unsere Felder ja auch nicht mehr mit Ochsengespannen, oder?


  5. Einer erfolgreichen aktiven Vergrämung geht stets eine Besenderung voraus. Und dann weiß man in der Regel auch, wo der Wolf sich aufhält. Es gibt sogar Vergrämungsspezialisten in Nachbarländern. Scheinbar nur in Deutschland (noch) nicht. Ansonsten gilt auch bereits der Kontakt eines Tieres mit dem Elektrozaun als erfolgreiche Vergrämung.


  6. Erstens gibt es Spezialisten für die nichtletale Entnahme, wie Wolfsmonitor-Leserinnen und Leser bereits wissen (z.B. hier), und zweitens ausreichend Gebiete, die (noch) nicht von residenten Wölfen belegt sind. Es dürften noch etwa 300 solcher als Wolfshabitat geeigneten Gebiete allein in Deutschland existieren.


  7. Ein immer wieder vorgebrachter Punkt. Schalenwild und Paarhufer gehören jedoch sowieso zum Beutespektrum von Wölfen. Diese wissen halt nur nicht, dass das Reißen von Schafen und anderen Nutztieren grundsätzlich unerwünscht ist. Deshalb muss man es ihnen beibringen. Aber nicht dadurch, dass man sie tötet, sondern mit geeigneten Zäunen UND Herdenschutzhunden.


  8. Die exakte Rechtslage erfahren Sie unter Nutzung dieses Links!


  9. Die große juristische Keule? Darum geht es jedoch nicht. Etwas kleiner mit einem Blick ins Tierschutzgesetz tut’s auch. Und bereits da kommt man zu etwas anderen Ergebnissen…


  10. Die Kritik am Wolfsmanagement ist insoweit berechtigt, als es den Abschuss vor dem Hintergrund der fragwürdigen Punkte, die zahlreichen bundesweiten Empfehlungen widersprechen, tatsächlich unterstützt hat. Ist es eigentlich Zufall, dass sogar die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hierzu schreibt: „Bei einem Abschuss von Wolf GW924m werden wir deshalb alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen?“ Außerdem hätte ein gut funktionierendes Wolfsmanagement offizielle Wolfsgebiete bereits früher ausweisen müssen. Der Abschuss von Wolf GW924m ist als Alternative zu dieser Ausweisung inakzeptabel.


  11. Solange der Wolf dem Naturschutzrecht untersteht, geht es hier um die Versäumnisse und „auffälligen Einschätzungen“ des NABU-Schleswig-Holstein, nicht um das Verhalten irgendwelcher Jäger.


  12. Tot ist tot, egal ob die tötenden Jäger „handverlesen“ waren. Der NABU hätte es nicht dazu kommen lassen müssen und dürfen. Nur darum geht es hier.


  13. Am Ende versucht man, sich einer politischen Begründung zu „unterwerfen“. Noch einmal: Es handelt sich in Schleswig-Holstein beim Wolf GW924m nicht um einen Problemwolf, sondern um problematische Regelungen für den Herdenschutz und den Wolfsabschuss sowie offenkundig auch um einige NABU-Vertreter, die ihre Hausaufgaben augenscheinlich nicht gemacht haben. Selbst der WWF spricht davon, dass die erteilte Abschussgenehmigung allen bundesweiten Empfehlungen widerspricht. Dort hat man große Bedenken, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen und damit der Artenschutz ausgehöhlt wird.

Fazit: Eine durchweg schwache Vorstellung!

Und trotzdem erlauben sich die NABU-Vertreter dann auch noch, auf den nicht transparenten Wolfsabschuss-Beschluss von Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD) als noch schlechteres Beispiel hinzuweisen.

Besser, man hätte vor der eignen Haustür gekehrt und die Gelegenheit genutzt, die aktuellen Ereignisse als Prüfstein für das eigene Wolfsmanagement zu betrachten, um die Herdenschutzvorgaben für Schleswig-Holstein in angemessener Weise zu verbessern.

So allerdings wird das wohl nichts!

Just my two cents…

Jürgen Vogler


Quelle: schleswig-holstein.nabu.de: „Abschuss von Wolf „GW924m“ – Stellungnahme des NABU“, abgerufen am 12.2.2019, hier der Link!