Nach der überraschenden Wendung durch ein Rissgutachten bei Schäfer Marc Mennle, in dem der Rissgutachter und ehrenamtlich als Wolfsbotschafter des Naturschutzbundes (NABU) arbeitende Uwe Schanz nicht auszuschließt, dass ein Kadaver „platziert wurde“ (Wolfsmonitor berichtete, hier!), bezieht nun der Naturschutzbund nach teils heftigen Vorwürfen mit gleich zwei Pressemeldungen Stellung (im Wortlaut):
NABU-Pressedienst am 14.8.2018 (offenbar noch vor dem Bekanntwerden der Rissgutachten): „Wolfsriss an der Elbe – unzureichender Herdenschutz – NABU verlangt Akteneinsicht“
„Im Deichvorland der Elbe bei Lenzen sind vor zwei Wochen drei Schafe getötet worden. Der NABU Brandenburg hat jetzt beim Landesumweltamt nach dem Umweltinformationsgesetz Einsicht in die Rissgutachten beantragt.
Nach dem in der Presse in Auszügen bekannt gewordenen Gutachten bestehen Zweifel, ob es tatsächlich einen zweiten Wolfsübergriff gegeben hat, bei dem das dritte Schaf getötet worden sei. Danach sei auffällig, dass die typischen Blutspuren in der Umgebung eines gerissenen Schafes fehlten.
Bei einem wirksamen Herdenschutz und einem zweimaligen Wolfsriss erlaubt die Wolfsverordnung des Landes die Entnahme des Wolfes. „Der Geschäftsführer des Bauernbundes, Reinhard Jung, der sich inzwischen ganz der Hetzkampagne gegen den Wolf verschrieben hat, ist offensichtlich auf der Suche nach einem solchen Fall.
Es ist schon auffällig, dass der Schäfer Marc Mennle den Bauernbund und die Presse eher informiert als die Behörde und den Schafzuchtverband, und beide, Jung und Mennle in der Prignitz arbeiten“, erklärt Christiane Schröder, Landesgeschäftsführerin des NABU Brandenburg und Wolfsexpertin.
Eindeutig ist die weitere Voraussetzung, ein wirksamer Herdenschutz, nicht eingehalten worden. „Ich kann aus eigener Anschauung erklären, dass die Schafherde von Herrn Mennle leider nicht ausreichend geschützt war“, so Schröder.
Schröder war nach dem ersten öffentlichen Wirbel über die Wolfsangriffe vor Ort, um den Schäfer zu unterstützen. „Ich habe dort mit einem anderen NABU-Mitglied an der Schafweide Nachtwache gehalten. Die Art der Weidebegrenzung fordert den Hunden sehr viel Aufmerksamkeit für den Herdenschutzes ab.“
Die Schafweide grenzt an die Elbe. Durch einen Zaun war diese nur an den drei Landseiten geschützt. Den Bau des Zaunes an der Wasserseite hatte sich der Schäfer erspart. Das war bei dem extremen Niedrigwasser der Elbe geradezu eine Einladung an den Wolf, der gut schwimmen kann.
Deshalb war es völlig unzureichend, dass der Zaun an den Seiten noch knöcheltief in das Wasser hineingebaut worden war. Auch die Herdenschutzhunde hatten es auf dieser Weide äußerst schwer. Die Weide war für die Hunde sehr unübersichtlich. Nahezu flächendeckend standen Gras und Schilf brusthoch, was gleichzeitig Deckung für den Wolf bewirkte.
Auch hatte der Schäfer eine sehr große Fläche eingezäunt, ca. fünf Hektar. Die Einzäunung auf kleineren Flächen bedeutet zwar häufigeres Umsetzen des mobilen Weidezauns, aber der Schutz durch Herdenschutzhunde ist auf kleineren Flächen effektiver. Abschließend erklärte Christiane Schröder: „Je genauer man hinsieht, umso mehr Fragen wirft dieser Fall auf. Wir sind jetzt gespannt auf die Rissgutachten.“
NABU-Pressedienst am 15.8.2018: „NABU-Erklärung zur Mitteilung des Bauernbundes – Problematik Wolfsriss Lenzen an der Elbe“
„Erneut versucht der Geschäftsführer des Bauernbundes Brandenburg Reinhard Jung die Objektivität des Rissgutachters für den Vorfall in Lenzen an der Elbe infrage zu stellen, weil dieser beim NABU einer von vielen ehrenamtlichen Wolfbotschaftern ist.
Das ist schon deshalb kein Widerspruch, weil der NABU ausdrücklich die Entschädigung von Weidetierhaltern bei nachgewiesenen Wolfsrissen und ausreichendem Herdenschutz befürwortet.
In der gestrigen Pressemitteilung wirft der NABU Brandenburg dem Schäfer nicht vor, einen von zwei Wolfsangriffen vorgetäuscht zu haben. Wir haben nur die in der Presse geäußerten und anscheinend im Rissgutachten enthaltenen Zweifel an diesem Vorfall wiedergegeben.
Die „Mindeststandards“ des Brandenburger Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft für die Gewährung eines Schadensausgleichs besagen, dass bei der Deichpflege die Wasserseite nicht ausgekoppelt werden muss, wenn ein zusätzlicher Schutz durch Herdenschutzhunde besteht.
Die vom Schäfer an der Elbe mit mobilem Material gezäunte Weide war mit fünf Hektar sehr groß, nahezu flächendeckend standen Schilf und Gras brusthoch. Wegen der Größe und Unübersichtlichkeit hatten es die Herdenschutzhunde auf dieser Weide außerordentlich schwer.
Ein wirksamer Herdenschutz im Interesse der Schafe hätte deshalb unter diesen Voraussetzungen auch die Einzäunung der Wasserseite erfordert.“
Quelle: NABU-Pressedienst am 14. u. 15.8.2018, Herausgeber: NABU Landesverband Brandenburg e.V., Lindenstraße 34,14467 Potsdam, Redaktion: NABU-Pressestelle Brandenburg, Heidrun Schöning (verantwortlich)
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com
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