Abschuss streng geschützter Arten: „Politische Diskussion lückenhaft“ – Wolfsmonitor

Abschuss streng geschützter Arten: „Politische Diskussion lückenhaft“

Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, mit dem geregelt werden sollte, in welchen Einzelfällen künftig auf streng geschützte Tiere geschossen werden kann, wurde vor der Sommerpause vom Bundestag nicht mehr verabschiedet.

Zwischenzeitlich gab es verschiedene Meldungen, wie dieser Entwurf noch „nachgebessert“ werden könne. In den nächsten Monaten wird zudem die endgültige Entscheidung des EuGH in dem Verfahren zur Wolfsjagd in Finnland erwartet.

Zur aktuellen politischen Diskussion um den Wolf veröffentlichte die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V (DJGT) unlängst eine Pressemeldung (Wortlaut):

„Die politische Diskussion um den künftigen Umgang mit Wölfen hat sich auch in der Sommerpause des Bundestages fortgesetzt.

Im Vordergrund stand dabei immer wieder die Schaffung von erleichterten Entnahmemöglichkeiten für den Wolf bis hin zu der Forderung den Schutzstatus des Wolfes zu senken.

In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch auf die Entscheidungen des EuGH bzw. den Schlussantrag des Generalanwaltes des EuGH in dem laufenden Verfahren gegen Finnland (C-674/17) vom Mai diesen Jahres verwiesen, wonach eine Wolfsjagd nach EU-Recht künftig möglich sein solle.

Wie eine intensivere Beschäftigung mit diesen Urteilen bzw. dem Schlussantrag zeigt, wurden in der laufenden Diskussion aber nur einzelne Aspekte dieser Entscheidungen herangezogen.

Weitgehend außer Acht gelassen wurden hingegen die strengen weiteren Anforderungen der FFH-Richtlinie an die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, die in der Stellungnahme noch einmal explizit bekräftigt wurden.

Eine besonders bedeutende Rolle kommt in diesem Zusammenhang Herdenschutzmaßnahmen zu, die sich nach zahlreichen Studien als wirksames Mittel erwiesen haben, um Nutztierrisse zumindest deutlich zu senken. Darüber hinaus ist die angemessene Absicherung einer Herde auch ein ganz wesentlicher Punkt im Rahmen der im Einzelfall zu treffenden Abwägungsentscheidung.

Vor diesem Hintergrund hat die DJGT die rechtlichen Anforderungen an die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Entnahme von Wölfen nach geltendem EU-Recht noch einmal zusammenfassend dargestellt sowie den aktuellen Stand bei der Umsetzung von Herdenschutz- und sonstigen Fördermaßnahmen in Deutschland aufgezeigt.

Hierbei lassen sich erhebliche Defizite erkennen, die auch noch nicht durch den Erlass von einzelnen Verordnungen zur Förderung von Weidetierhaltern in den letzten Monaten beseitigt wurden.

Schließlich bedarf es für die Beurteilung der Wirksamkeit von Herdenschutzmaßnahmen auch einschlägiger Erfahrungen. Nicht weniger bedeutend ist das Vorhandensein eines umfassenden Monitoringsystems, das die jederzeitige Beurteilung des Erhaltungszustandes erlaubt.

In den nächsten Monaten werden mit dem abschließenden Urteil des EuGH in dem finnischen Verfahren sowie mit der Herausgabe eines aktualisierten Leitfadens zur FFH-Richtlinie, der konkrete Vorgaben für den Wolf enthalten soll, wichtige Vorgaben der EU zum Thema Wolf erwartet.

Die Bundesregierung ist gut beraten, vor etwaigen Gesetzesänderungen diese Entscheidungen abzuwarten und zu berücksichtigen, um potentielle Konflikte mit geltendem EU-Recht zu vermeiden.“


Die Mitglieder der DJGT, Almuth Hirt (Vors. RiObLG a. D.) und Christina Patt (Rechtsanwältin), haben die aktuelle politische Diskussion um den Wolf außerdem einmal zusammengefasst und rechtlich bewertet.

Diese Stellungnahme können Sie hier abrufen.


Quelle: djgt.de, abgerufen am 27. August 2019