Der Europäische Gerichtshof hat nun über die Voraussetzungen entschieden, die erfüllt sein müssen, um Wölfe zu bejagen. Die finnische Wildtierbehörde hatte im Vorfeld zwei Abschussbescheide erteilt, mit denen Jäger insgesamt sieben Wölfe töten sollten. Das beanstandete Tapiola, eine finnische Naturschutzvereinigung. Zur Meldung im Wortlaut:
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Stefan Gofferje: Finnische Wolfsjagd kommt vor den EU-Gerichtshof
Im Rahmen des Verfahrens über eine Beschwerde des Naturschutzbundes Tapiola Nordsavo-Kainuu hat der Finnische Oberste Verwaltungsgerichtshof per Entscheidung 6177, Az. 743/1/16 und 744/1/16 vom 28.11.2017 dem EU Gerichtshof einen Fragenkatalog zur Vereinbarkeit der Finnischen Wolfjagd „zur Bestandspflege“ mit der Habitatdirektive vorgelegt.
Umgang mit Wölfen in Deutschland als Vorbild für Finnland
Obwohl in Finnland nur rund 5,4 Millionen Menschen leben – die Bevölkerungsdichte also mit 17 Einwohnern je Quadratkilometer sehr gering ist (selbst in Brandenburg leben statistisch 83 Menschen auf jedem Quadratkilometer) und drei Viertel der Landesfläche bewaldet ist, haben die Menschen dort Angst vor den etwa 240 Wölfen.
Wölfe leben dort deshalb auch nicht so sicher wie in Deutschland. Sie sind zwar geschützt, allerdings gibt es Ausnahmegenehmigungen. Jährlich werden bis zu 20% der Gesamtpopulation letztlich aus mangelnder Kenntnis über gewöhnliches Wolfsverhalten zum Abschuss freigegeben.