Jäger in Schleswig-Holstein stellen Bedingungen für Abschuss – Wolfsmonitor

Jäger in Schleswig-Holstein stellen Bedingungen für Abschuss

In Schleswig-Holstein ist es seit letzter Woche – nach einem Beschluss des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUND) – zahlreichen Jägern erlaubt, den Wolf mit der Kennung GW924m zu erschießen, nachdem dieser mehrfach angeblich wolfssichere Zäune überwunden hatte und Schafe tötete.

Jetzt forderte die regionale Jägerschaft, dass alle örtlichen Jagdscheininhaber das Recht haben sollten, den Wolf zu schießen – und nicht nur eine begrenzte Zahl an Jägern.

Außerdem sollten die Jäger im Falle von Klage- oder Strafrechtsverfahren rechtlich abgesichert werden und darüber hinaus anonym bleiben dürfen, so der Präsident des Landesjagdverbandes, Wolfgang Heins.

Auch wenn die Fälle nicht vollständig vergleichbar sind, im Falle der Abschussgenehmigung des Rodewalder Wolfsrüden in Niedersachsen vertrat die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DjGT) kürzlich die Rechtsauffassung (Auszug):

…“Er (der Minister – Anm. d .R.) erweckt damit zusätzlich den falschen Eindruck, es läge in der Macht der Politik oder der Behörden, die Jäger von der Verfolgung wegen einer Straftat nach § 71 Abs. 4 BNatSchG freizustellen. Er konterkariert damit den verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG).“… (*2)

Legt man nun diese Rechtsauffassung zu Grunde, dürfte es für den Minister in Schleswig-Holstein schwierig sein, dem Ansinnen des Landesjagdverbandes vollumfänglich zu entsprechen.

Aber das ist selbstverständlich nur eine laienhafte und unverbindliche Einschätzung der Wolfsmonitor-Redaktion mit keinerlei Anspruch auf irgendeine Gültigkeit.

Allerdings scheinen die Jäger in Schleswig-Holstein zu ahnen, dass im Falle eines Abschusses Schwierigkeiten auf sie zukommen könnten. Merkwürdigerweise fordern sie dennoch, dass alle örtlichen Jagdscheininhaber das Recht haben sollten, den Wolf zu schießen.

Ach ja: „Idem velle atque ide nolle, ea demum firma amicitia est.“


Quellen (abgerufen am 6.11.2019):

(*1) ndr.de am 5.11.2019: „Wolf-Abschuss: Jäger fordern Anonymität und Rechtsschutz“, hier der Link!

(*2) djgt.de, Pressemeldungen vom 27.10.2019: „Endlos-Jagd auf Wolf? – Derzeit „keine Alternative“, so Niedersachsens Umweltminister“, hier der Link!


(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen wird keinerlei Gewähr übernommen)