Wo bleibt der Tierschutz? – GzSdW zum Abschuss einer Wolfsfähe des Burgdorfer Rudels – Wolfsmonitor

Wo bleibt der Tierschutz? – GzSdW zum Abschuss einer Wolfsfähe des Burgdorfer Rudels

In der Nacht zum 22. April wurde innerhalb des Territoriums des Burgdorfer Wolfsrudels ein weiblicher, ein- bis zweijähriger Wolf getötet. Damit wurde in Niedersachsen zum 4. Mal der „falsche“ Wolf getroffen, wieder eine Fähe anstelle des zum Abschuss freigegebenen Wolfsrüden GW 950m. Man kann nur hoffen, dass nicht das mit großer Wahrscheinlichkeit trächtige Muttertier des Rudels getroffen wurde. Nachdem es anscheinend den beauftragten Schützen nicht möglich ist, Rüden und Fähen zu unterscheiden, wird auch ein Abschuss einer laktierenden Fähe nicht sicher auszuschließen sein.

Ab 1. Juli 2021 soll es ohnehin auch für das Muttertier des Burgdorfer Rudels, die Fähe 1423f eine Abschussgenehmigung geben. Bis dahin wurde eine bereits beschlossene Ausnahmegenehmigung aus „Tierschutzgründen“ nicht zum Vollzug freigegeben. Damit soll nach Aussage des Ministeriums sichergestellt werden, dass die Welpen des Rudels in ihren ersten 6-8 Lebenswochen von der Fähe gesäugt werden können. Eine wissenschaftliche Begründung für die in der niedersächsischen Wolfsverordnung auf diesen kurzen Zeitraum begrenzte Schonung des Muttertieres gibt es nicht. Es wird einfach angenommen, dass der Rest des Rudels die Welpen, wenn sie keine Muttermilch mehr brauchen, allein großziehen kann. Eine Annahme, die jeder Erkenntnis der Biologie eklatant widerspricht. In diesem speziellen Fall, nachdem beide Alttiere entnommen werden sollen, wird billigend in Kauf genommen, dass auch die Welpen nicht überleben, weil nur die völlig unerfahrenen Jungwölfe zur Welpenaufzucht übrigbleiben. Die werden sehr wahrscheinlich, nachdem sie die erfolgreiche Jagd auf Wildtiere noch nicht gelernt haben auf Schafe ausweichen. So produziert man „Problemwölfe“ und damit die Grundlage für neue Entnahmen – ein Teufelskreis.

Der Umweltminister Niedersachsens hat seit Langem jegliche Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden eingestellt, und ist dabei, die schlimmsten Befürchtungen von Artenschützern Realität werden zu lassen, indem er – unter Berufung auf den neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten § 45a –wahllos Wölfe töten lässt. Dabei werden aber die Anforderungen der FFH-Richtlinie, dass eine Ausnahme nur angezeigt und rechtmäßig ist, wenn sie wissenschaftlich nachweisbar geeignet ist, ein Problem zu lösen, nicht erfüllt. Wenn, wie in den aktuellen Fällen geschehen, wegen der unsinnigen Ausweitung des geforderten „engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit Rissereignissen“ die tatsächlich schadenstiftenden Wölfe immer wieder nicht getroffen werden, werden zwar streng geschützte Tiere getötet, die Nutztierschäden aber nicht abgestellt und das Ziel der Maßnahme kann nicht erreicht werden.

Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat deshalb schon gegen die Änderung des BNatSchG bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Sie wird auch alle Möglichkeiten ergreifen, das Wolfsmanagement auch in Niedersachsen juristisch überprüfen zu lassen, auch wenn die Ausnahmegenehmigungen mit fadenscheinigen Begründungen geheim gehalten werden.

Es wäre zu wünschen, dass Minister Lies endlich erkennt, dass nur die Förderung und Unterstützung von Herdenschutz die Probleme zwischen Wölfen und der Weidehaltung von Nutztieren wirklich lösen kann.

Wolfsabschüsse sind kein Herdenschutz!

(Pressemeldung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe vom 22.04.2021)