MU-Info: Vier Antworten zu Wölfen in Niedersachsen – Wolfsmonitor

MU-Info: Vier Antworten zu Wölfen in Niedersachsen

Am 19. August veröffentlichte das Niedersächsische Umweltministerium (MU) im Rahmen mehrerer Pressemitteilungen vier Antworten auf mündliche Anfragen von Abgeordneten zu den Wölfen in Niedersachsen (im Wortlaut):

1. Antwort auf die Mündliche Anfrage: Freilassung eines Wolfswelpen in der Lüneburger Heide

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 29. Juni 2016 wird berichtet, dass ein weiblicher Wolfswelpe, der am 20. Juni in der Lüneburger in schlechtem Zustand aufgefunden wurde, nach acht Tagen Pflege in der Wildtierauffangstation Soltau wieder freigelassen und dem Rudel zugeführt wurde. Nach Ansicht von Experten sei es für die Zukunft wichtig, Informationen über das Verhalten der Wölfe und deren Ursachen zu erforschen. Dazu gehören auch Ursachen, die sich gegebenenfalls durch Nahkontakte zwischen Menschen und Wolfswelpen während deren Pflege in der Prägungsphase der Tiere (zweite bis vierte Woche) ereigneten.

1. In welchem Rahmen und Umfang kam es zu Kontakten zwischen Menschen und dem Wolfswelpen vor und während seines Aufenthalts in der Wildtierauffangstation?

Der Kontakt wurde auf das Nötigste beschränkt und hat nur in sehr geringem Umfang stattgefunden.

2. Kann die Landesregierung eine „Prägung“ auf den Menschen angesichts der Mutmaßungen – „Fehlprägung“ von MT 6 – ausschließen?

Nein, eine solche Prägung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach Ansicht von Experten ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich, auch da der Welpe viele negative Erfahrungen (z.B. tierärztliche Untersuchung) mit Menschen gemacht hat. Ein Zusammenhang zu dem Fall „MT6″ ist nicht ersichtlich.

3. Wurde der weibliche Wolfswelpe vor seiner Freilassung gekennzeichnet, sodass bei möglichen späteren Nahbegegnungen mit Menschen eine Wiedererkennung möglich ist?

Nein, von einer dauerhaft sichtbaren Markierung (wie durch Brandmal oder Ohrmarke) wurde aus tierschutzrechtlichen Erwägungen abgesehen.

2. Dauerte die genetische Analyse des Wolfswelpen genauso lange wie die Untersuchung der Genproben nach Nutztierrissen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat in einer Pressemitteilung am 29. Juni 2016 mitgeteilt, dass in der Lüneburger Heide ein von einer Familie gefundener hilfloser Wolfswelpe am 28. Juni wieder zu seinem Rudel zurückgeführt worden sei. In der Mitteilung steht: „Das weibliche Tier war beim Auffinden in einem gesundheitlich schlechten Zustand und stark abgemagert. Es hat jetzt wenige Tage in der Wildtierauffangstation der Wildtierhilfe in Soltau verbracht und wurde dort gesund gepflegt. Der NLWKN hatte das Labor für Wildtiergenetik des Senckenberg-Instituts in Gelnhausen sofort um die Untersuchung einer Genetikprobe gebeten. Schnell stand fest, dass es sich tatsächlich um einen Wolfswelpen handelt; auch die Elterntiere sind bekannt. ‚Dies war natürlich die Voraussetzung für die Freilassung‘, heißt es aus dem Wolfsbüro.“

1. Wie viele Tage vergingen zwischen der Entnahme der Genetikprobe bis zum Vorliegen des Ergebnisses beim NLWKN?

4 Tage. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Analyse von Gewebe oder Blutproben aufgrund der besseren Probenqualität grundsätzlich einfacher und schneller durchzuführen ist als eine Analyse von Rissabstrichen.

2. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen zum „Nachweis Wolf“ nach Nutztierrissen vorliegen?

Es wird auf die Antwort 3 zur Frage 50 der LT-Drucksache 17/5210 „Liegen die Gründe für die Verzögerungen bei der Bewertung von Nutztierrissen beim Senckenberg-Institut oder beim Umweltministerium? (Teil 1)“ verwiesen.

3. Wie lange dauert es im Durchschnitt, bis die Ergebnisse tiefergehender genetischer Untersuchungen zum Nachweis der Abstammung vorliegen?

Die Beauftragung einer genetischen Analyse beinhaltet in der Regel die Gesamtuntersuchung der Probe, somit auch die Untersuchung zur Abstammung des durch die Probe identifizierten Individuums. Im Übrigen wird auf die Antwort 3 zur Frage 50 der LT-Drucksache 17/5210 „Liegen die Gründe für die Verzögerungen bei der Bewertung von Nutztierrissen beim Senckenberg-Institut oder beim Umweltministerium? (Teil 1)“ verwiesen.

3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Bildaufnahmen des Munsteraner Rudels?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Juli berichtete der NDR über Film- und Fotoaufnahmen, auf denen sich Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen auf dem Truppenübungsplatz Munster mit dem Wolfswelpenwurf von 2014, aus dem auch MT06 stammte, ablichten ließen.

Gezeigt wurden die Bilder dem Anschein nach bereits im Februar 2015 von einem Mitarbeiter der Bundesforstbetriebe auf einer Sitzung mit Naturschutzverbänden, Wolfsberatern und der Landesjägerschaft in Oerrel (Landkreis Heidekreis). Dazu eingeladen hatte der damalige Artenschutzreferent des niedersächsischen Umweltministeriums, der auch selbst an der Sitzung teilnahm.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der 76. öffentlichen Sitzung am 08.08.2016 wurde der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch den Umweltminister über Bildaufnahmen des Munster-Rudels und die darauf folgenden Maßnahmen des Wolfsmanagements ausführlich unterrichtet.

1. Seit wann wusste die Landesregierung von den Bildaufnahmen?

Anfang des Jahres 2015 gab es verschiedene Hinweise zu Nahbegegnungen im Raum Munster. Um frühzeitig ein umfassendes Bild zu erlangen, hatte das Umweltministerium daher Ende Februar zu einem Treffen eingeladen, um vorhandene Informationen zusammenzutragen und frühzeitig einer Auswertung zugänglich zu machen. Bei diesem Treffen wurden unterschiedliche Aufnahmen präsentiert und diskutiert.

2. Wer hatte nach Information der Landesregierung noch Kenntnis über diese Bildaufnahmen?

Als Teilnehmer der Veranstaltung Vertreter des Heidekreises und benachbarter Landkreise, der Landesjägerschaft, der Bundesforsten, der Wolfsberater und des Niedersächsischen Landesbetriebes für Küsten- und Naturschutz (NLWKN), sowie die jeweiligen Fotografen.

3. Ist die Landesregierung im Besitz aller Bilder, und wurden diese Bilder dem Wolfsmonitoring zur Verfügung gestellt? Wenn nein, weshalb nicht?

Die Landesregierung erhält die ausgewerteten Aufnahmen spätestens mit dem Quartalsbericht der Landesjägerschaft, sofern die Autoren dies zulassen. Bei besonderen Vorkommnissen, wie Nahbegegnungen, sind die Wolfsberater/innen dazu angehalten, diese parallel auch an das Wolfsbüro des NLWKN zu senden. Sollte das Wolfsbüro Aufnahmen erhalten, die nicht auch an die Landesjägerschaft gegangen sind, werden diese weitergeleitet. Bezüglich der Frage wird zudem auf die Unterrichtung vom 8.8.2016 im Fachausschuss verwiesen.

4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Bildaufnahmen des Munsteraner Rudels?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Juli berichtete der NDR über Film- und Fotoaufnahmen, auf denen sich Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen auf dem Truppenübungsplatz Munster mit dem Wolfswelpenwurf von 2014, aus dem auch MT06 stammte, ablichten ließen.

Gezeigt wurden die Bilder dem Anschein nach bereits im Februar 2015 von einem Mitarbeiter der Bundesforstbetriebe auf einer Sitzung mit Naturschutzverbänden, Wolfsberatern und der Landesjägerschaft in Oerrel (Landkreis Heidekreis). Dazu eingeladen hatte der damalige Artenschutzreferent des niedersächsischen Umweltministeriums, der auch selbst an der Sitzung teilnahm.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der 76. öffentlichen Sitzung am 08.08.2016 wurde der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz durch den Umweltminister über Bildaufnahmen des Munster-Rudels und die darauf folgenden Maßnahmen des Wolfsmanagements ausführlich unterrichtet.

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Verbleib und das Verhalten der anderen Tiere des Rudels?

Der Landesregierung liegen Erkenntnisse über wenig scheues Verhalten der Welpen des Munster-Rudels nur aus dem Wurf von 2014 vor. Anhand von Fotos und genetischen Analysen konnten sechs Welpen dieses Jahrgangs bestätigt werden. Vier der Welpen sind individuell bekannt. Der „Wanderwolf“, „MT6″, „FT10″ und ein weiteres weibliches Geschwister mit der genetischen Kennung „GW422f“. Der Wanderwolf ist am 15.04.2015 nach einem Verkehrsunfall tot aufgefunden worden. Der Wolf „MT6″ ist am 27.04.2016 letal entnommen worden. Die Wölfin „FT10″ ist aufgrund einer Sepsis, ausgelöst durch nicht zuzuordnende Bissverletzungen (vorläufiger Bericht des IZW) gestorben. Der Wolf, der in Schleswig-Holstein auffällig geworden war, ist nicht wieder in Erscheinung getreten. Auch der Verbleib der beiden anderen 2014er Welpen des Munster-Rudels ist unbekannt. Die aus Munster stammende Fähe des Rudels in der Göhrde könnte ein Welpe des 2014er Jahrgangs oder früher sein. Das Gleiche gilt für den Totfund aus dem September 2015 an der B71. Von „FT10″, und „GW422f“ sind keine Auffälligkeiten bekannt. Die tatsächlichen Gründe für das Verhalten einiger 2014 geborener Welpen des Munster-Rudels, wie eine vermutete Fütterung, sind nicht bekannt.

2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Gewissheit, dass mehrere Tiere des Munsteraner Rudels an Menschen gewöhnt wurden?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Tiere an Menschen aktiv gewöhnt wurden. Auch eine passive, unabsichtliche Gewöhnung oder Habituierung kann stattgefunden haben. Gewiss ist nur, dass sich einige der 2014 geborenen Tiere des Munster-Rudels sich weniger scheu verhielten. Wegen der Konsequenzen wird zudem auf das Protokoll der Sitzung des Fachausschusses vom 8.8.2016 verwiesen.

3. Weshalb wurden die Tiere nach Bekanntwerden der Bilder, die eine Gewöhnung der Tiere an den Menschen belegen, nicht vor Ort vergrämt?

Einer Maßnahme gegen einen Wolf geht eine gründliche Prüfung des Verhaltens und der mit diesem Wolf in Zusammenhang stehenden Ereignisse voraus. Die entsprechenden Maßnahmen wurden eingeleitet. Voraussetzung für jede Vergrämungsmaßnahme oder Entnahme aus der Natur ist bspw. die eindeutige individuelle Zuordnung zu dem betreffenden Tier. Nur gegen dieses dürfen sich entsprechende Maßnahmen richten. Nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Ausnahmen vom Fang- oder Tötungsverbot zudem nur zugelassen werden, wenn zumutbare (mildere) Alternativen nicht gegeben sind.

 (Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de, Presseinformationen, abgerufen am 22.08.2016, hier der Link zur 1. Anfrage, hier der Link zur 2. Anfrage, hier der Link zur 3. Anfrage, hier der Link zur 4. Anfrage)

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Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com