Offener Brief an Olaf Lies: Wolfsberater beklagen Intransparenz der Genehmigung zum Abschuss eines Wolfs – Wolfsmonitor

Offener Brief an Olaf Lies: Wolfsberater beklagen Intransparenz der Genehmigung zum Abschuss eines Wolfs

Mehr als ein Dutzend Wolfsberater aus Niedersachsen haben sich nun anlässlich der Abschussgenehmigung für Wolf „GW717m“ an Umweltminister Olaf Lies gewandt. Sie beklagen die Intransparenz der Genehmigungsgründe und formulierten deshalb gezielt einige offene Fragen an den Minister (der Brief im Wortlaut):

Offener Brief an den Umweltminister Niedersachsens wegen der Abschussgenehmigung für Wolf „GW717m“

„Sehr geehrter Herr Minister Lies,

Sie haben am 23. Januar 2019 der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden „GW717m“ zugestimmt, dies ist jetzt öffentlich geworden.

Ein Abschuss kann nach BNatSchG. § 45 als Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes nur als letzte Maßnahme nach Ausschöpfung aller milderen Mittel und Nutzung aller Alternativen in Frage kommen.

Im aktuellen Niedersächsischen Wolfskonzept steht auf Seite 26:

„Hat ein Wolf gelernt die empfohlenen Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren zu überwinden, sind zumutbare Maßnahmen zur Verbesserung des Herdenschutzes erforderlich.“

Seite 27: „Die Entnahme von Wölfen ist immer das letzte Mittel der Wahl und nur vorzunehmen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden.“

Wann und wo sind welche verbesserten, technischen Schutzmethoden zum Einsatz gekommen?

Weiter ist im Nieders. Wolfskonzept zu lesen: „…jede einzelne Situation muss von Fachleuten beurteilt werden“ (S.27)

Mit welcher Begründung haben Sie weder den AK Wolf noch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hinzugezogen?

Wie sieht die fachliche Beurteilung der Mitarbeiter des Wolfsbüros aus?

Darüber hinaus würde uns interessieren, wie oft der Rüde „GW717m“ tatsächlich als alleiniger Verursacher der Risse per DNA nachgewiesen wurde. Die Übersicht der Nutztierschäden des NLWKN weist in den allermeisten Fällen den Status „in Bearbeitung“ auf.

Bei Übergriffen auf Schafe war in den überwiegenden Fällen kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden. Bei den Rindern sei kein Mindestschutz notwendig.

Sie argumentieren, dass die Rinder ausreichend geschützt waren.

Wie genau definieren Sie den ausreichenden Schutz? Wie waren die Rinder konkret geschützt?

Wie erklären Sie, dass in Einzelfällen auch Rinder- und Pferdehalter Präventionsmaßnahmen gefördert bekommen, Sie auf der anderen Seite aber sagen, dass gar kein Schutz notwendig ist?

Im Jahre 2017 wurden durch die DBBW die vermehrten Übergriffe auf Rinder im Landkreis Cuxhaven untersucht und besachkundet. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass das Reißen von Rindern kein derart grundsätzlich auffälliges Verhalten darstellt, welches eine behördliche Abschussgenehmigung legitimieren würde.

Laut Tierschutz-Nutztierhalterverordnung sind Nutztierhalter verpflichtet, ihre Tiere gegen Raubtiere zu schützen. Welche Schritte haben Sie unternommen, dass die Nutztierhalter dieser Verantwortung nachkommen?

Es heißt: Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Rüden sei zur Abwendung von Schäden in der Weidewirtschaft erforderlich.

Wie können Sie die im Gesetz geforderten erheblichen Schäden nachweisen? Wie hoch ist der Schaden, wie wurde er bemessen? In welcher Höhe wurden oder werden Billigkeitsleistungen an die Nutztierhalter gezahlt?

Ferner ist nicht auszuschließen, dass bereits eine Verpaarung des Rüden mit der Fähe stattgefunden hat. Im Falle der Tötung des Rüden wäre die Konsequenz, dass die Fähe die neue Generation Welpen allein aufziehen müsste.

Ebenfalls am Beispiel Landkreis Cuxhaven, konnte in der Vergangenheit ein massiver Anstieg der Nutztierrisse nach einem illegalen Abschuss eines Elterntieres beobachtet werden.

Wie hoch ist die Gefahr, dass durch eine zerstörte Rudelstruktur die Nutztierschäden ansteigen?

Sie sagen, dass der Wolfsrüde „GW 717m“ optisch von anderen Wolfsindividuen unterschieden werden kann. Welche optischen Merkmale zeichnen den Rüden aus, dass er zweifelsfrei erkannt werden kann?

Als Wolfsberater stehen wir in unmittelbarem Austausch mit der Bevölkerung, mit den Nutztierhaltern. Um Fragen zum Thema sachgerecht beantworten zu können, ist es zwingend notwendig, dass von Ihnen die Faktenlage öffentlich, transparent dargelegt wird.“


Mit freundlichem Gruß

Ulrike Kressel, Wolfsberaterin Landkreis Lüneburg

Uwe Martens, Wolfsberater Landkreis Lüneburg

Siegfried Kenner, Wolfsberater Landkreis Lüchow-Dannenberg

Helge John, Wolfsberater Landkreis Celle

Silas Neuman, Wolfsberater Landkreis Cuxhaven

Katja Hildebrandt-Mertins, Wolfsberaterin, Landkreis Uelzen

Volker Einhorn, Wolfsberater Landkreise Heidekreis, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg

Karsten Dörfer, Wolfsberater Landkreise Holzminden und Northeim

Bärbel Pott-Dörfer, Wolfsberaterin Landkreise Holzminden und Northeim

Matthias Vogelsang, Wolfsberater Landkreis Hameln-Pyrmont

Michaela Molzahn, Wolfsberaterin, Landkreis Wesermarsch

Marcus Säfken, Wolfsberater Wesermarsch

Theo Grüntjens, Wolfsberater Landkreis Uelzen

Stefanie Bergmann, Wolfsberaterin Landkreis Leer