GzSdW zum Wolfsbeschluss von CDU und SPD: …“Die Einheit Europas beschwören und (in Teilen) gegen Europäisches Recht verstoßen.“… – Wolfsmonitor

GzSdW zum Wolfsbeschluss von CDU und SPD: …“Die Einheit Europas beschwören und (in Teilen) gegen Europäisches Recht verstoßen.“…

Herdenschutz ist Wolfsschutz – Wolfsabschuss ist kein Herdenschutz

In Zeiten, wo Politiker nahezu aller Parteien die Einheit Europas beschwören, beschließt die Bundesregierung eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die in Teilen gegen Europäisches Recht verstößt.

Der §45a, Absatz 2 der beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes widerspricht den Regelungen der Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG und ist nicht akzeptabel, denn er eröffnet die Möglichkeit, dass künftig nach Rissen von Weidetieren ganze Wolfsrudel abgeschossen werden können.

Eine Einzelfallprüfung, um den Wolf zu identifizieren, der die Schäden verursacht hat, ist aber zwingend notwendig und nur dieses Tier darf nach klaren Kriterien zum Abschuss freigegeben werden.

Einfach auf Verdacht nach und nach das ganze ortsansässige Rudel abzuschießen, kann keine Lösung für ein nachhaltiges Wolfsmanagement sein. Besonders bedenklich ist, dass in der Begründung so ein Vorgehen schon zur Abwendung drohender ernster landwirtschaftlicher Schäden vorgesehen ist.


Die Gesetzesänderung geht am Ziel vorbei.

In Deutschland leben Wölfe nicht in großen Rudeln, sondern in Familienverbänden, bestehend aus den Alttieren, einigen Jungwölfen und dem aktuellen Nachwuchs.

Erfahrungen aus den USA und auch aus Niedersachsen zeigen, dass die Entnahme einzelner Tiere, insbesondere der Elterntiere, nicht zur Reduzierung, sondern im Gegenteil oft zu einer Vermehrung der Übergriffe auf Nutztiere führt.

Oftmals werden die Nutztierschäden auch von durchziehenden Jungwölfen verursacht – das ortsansässige Rudel auszulöschen bringt da keinen Erfolg.


Die Gesetzesänderung setzt falsche Anreize.

Die vereinfachte Entnahme einzelner Wölfe und Wolfsrudel sollte und darf nicht bei Tierhaltern den Eindruck entstehen lassen, dass Herdenschutzmaßnahmen überflüssig würden.

Wenn ein Habitat für Wölfe geeignet ist, hilft selbst ein Abschuss des gesamten Rudels nicht. Die nächsten Wölfe werden kommen und bei fehlenden Schutzmaßnahmen wieder genauso Schäden verursachen.

Die einzige Lösung besteht in der Anwendung von konsequentem Herdenschutz.

Das Gebot der Stunde wäre, umgehend Herdenschutzmaßnahmen bundesweit entsprechend zu fördern und flächendeckend umzusetzen.

Solange immer noch die von der EU mehrfach als möglich zugesagte, wirksame finanzielle, einheitlich und möglichst unbürokratisch gestaltete Unterstützung der Weidetierhalter durch das BMEL fehlt, wird die Neuerung nicht zur Lösung der Probleme im Herdenschutz führen und auch die Akzeptanz der Wölfe bei den Weidetierhaltern nicht verbessern. Im Gegenteil – den Weidetierhaltern wird eine falsche Sicherheit vorgegaukelt.

Andere vorgesehene Änderungen des Naturschutzgesetzes sind ein Fütterungsverbot wilder Wölfe und ein Entnahmegebot für Hybriden. Diese sind sinnvoll und sollten umgesetzt werden.


ViSdP und Kontakt für Rückfragen: Dr. Peter Blanché


Quelle: Pressemeldung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe vom 23.5.2019, hier der Link!