Das Kontaktbüro der Wolfsregion Lausitz informierte gestern (28.10.2016, im Wortlaut):
Herdenschutz im Bereich des Rosenthaler Wolfsrudels
Im Bereich des Rosenthaler Wolfsrudels kam es vermehrt zu Übergriffen auf Schafe. Neben ungeschützten bzw. nicht ausreichend geschützten Tieren, waren auch solche, die nach den Anforderungen zur Gewährung von Schadenausgleichzahlungen (Mindestschutz) geschützt waren, betroffen.
In letzteren Fällen wurden in den beiden Vorjahren vor allem Elektrozäune aber auch Festzäune überwunden. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wurden im letzten Jahr die Schaf – und Ziegenhalter in der Region des Rosenthaler Rudels darauf hingewiesen, ihre Zäune zu kontrollieren und gegebenenfalls an den empfohlenen Herdenschutz anzupassen. Zugleich wurde „Flatterband“ (Breitbandlitze), welches ca. 20 – 30 cm über den Zaun gespannt wird, an die Tierhalter ausgegeben (PM der Wolfsregion Lausitz vom 14.09.2015).
Im Jahr 2016 gab es bislang 10 gemeldete Übergriffe im Raum Rosenthal. In zwei Fällen war der Mindestschutz nicht erfüllt gewesen, in einem Fall wurde ein 90 cm hoher Elektrozaun und in weiteren sieben Fällen Festkoppeln überwunden. Zäune, die zusätzlich mit Flatterband überspannt waren wurden nicht überwunden.
Laut dem Managementplan für den Wolf in Sachsen ist in Fällen, in denen Wölfe wiederholt sachgerecht geschützte Nutztiere töten, zunächst die Suche nach sicheren Schutzmethoden vorgesehen. Das Wolfsmanagement zielt in der gegenwärtigen Situation daher darauf ab, die Schutzsituation im Rosenthaler Rudel flächendeckend zu verbessern (s. unten). Sollte trotz der zusätzlichen Schutzmaßnahmen Erfolg ausbleiben, kann die Entfernung eines Wolfes oder mehrerer Wölfe als letztes Mittel ergriffen werden.
Alle Schaf- und Ziegenhalter im Bereich des Rosenthaler Territoriums (siehe Karte) werden in der gegenwärtigen Situation dazu angehalten, zusätzlich zu den als Mindestschutz definierten Schutzstandards, das im letzten Jahr erhaltene „Flatterband“ (Breitbandlitze), welches 20 – 30 cm über dem Zaun gespannt wird, weiterhin einzusetzen. Sollte das Flatterband nicht mehr einsetzbar sein oder nicht ausreichen, kann das benötigte Material (Breitbandlitze, Weidepfähle) auch in diesem Jahr wieder kostenfrei bei der Biosphärenreservatsverwaltung ausgeliehen werden. Kontakt: Herr Klingenberger, Tel. 035932/36531, E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de
Diese zusätzliche Schutzmaßnahme ist im gekennzeichneten Gebiet voraussichtlich bis Ende Dezember 2017 notwendig.
Zusätzlich sollten Tierhalter ihre Zäune regelmäßig auf Schwachstellen prüfen und diese zeitnah beseitigen. Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten am Boden bieten und alle Seiten der Koppel müssen geschlossen sein – über offene Gräben oder Gewässer können Wölfe leicht eindringen. Bei stromführenden Zäunen sollte ausreichend Spannung (mind. 2.500 V) anliegen. Außerdem sollte die Koppel nicht zu klein sein, damit die Tiere selbst bei einem versuchten Übergriff durch einen Wolf genügend Platz zum Ausweichen haben und nicht aus der Koppel ausbrechen.
Festzäune aus Maschendraht, Knotengeflecht oder ähnlichem Material verfügen über keine aktive, abschreckende Wirkung, wie stromführende Zäune dies tun, sondern sind eine rein physische Barriere. Erfahrungsgemäß bieten sie daher einen geringeren Schutz gegenüber stromführenden Zäunen, weil sie von Wölfen leicht untergraben oder bis zu einer bestimmten Höhe auch übersprungen bzw. überklettert werden können. Ein fester Bodenabschluss bzw. Unterwühlschutz des Zaunes ist besonders wichtig. Für eine individuelle Beratung zu weiteren Maßnahmen für Festzäune wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Ansprechpartner.
Einen wesentlich besseren Schutz bieten Elektrozäune, deren Anschaffung bereits seit 2008 vom Freistaat Sachsen gefördert wird. Um dem Mindestschutz zu entsprechen müssen Elektrozäune mindestens 90 cm hoch sein. Empfohlen werden Elektrozäune mit 100 cm – 120 cm, welche auch gefördert werden.
Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im gesamten Freistaat Sachsen haben weiterhin die Möglichkeit, sich Herdenschutzmaßnahmen (mobile Elektrozäune, Herdenschutzhunde, „Flatterband“, Unterwühlschutz bei Wildgattern) zu 80% der Nettokosten fördern zu lassen.
Bei Fragen zu Herdenschutzmaßnahmen oder zur Förderung solcher wenden Sie sich als Tierhalter bitte an die Landratsämter der Landkreise, die Außenstellen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Kamenz, Mockrehna und Zwickau oder an einen der folgenden Mitarbeiter:
Zuständig für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz – Osterzgebirge, sowie die Stadt Dresden ist Herr Klingenberger von der Biosphärenreservatsverwaltung in 02694 Malschwitz OT Wartha, Warthaer Dorfstraße 29 (Tel.: 0172 / 3757 602, E-Mail: andre.klingenberger@smul.sachsen.de).
Zuständig für die Landkreise Nordsachsen, Leipzig, Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirge und Vogtland, sowie die Städte Leipzig und Chemnitz ist Herr Klausnitzer vom Fachbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie in 04741 Roßwein, OT Haßlau, Nr. 29a (Tel.: 0151 / 5055 1465, E-Mail: herdenschutz@klausnitzer.org).
Quelle: Pressemitteilung Kontaktbüro „Wolfsregion Lausitz“ vom 28.10.2016