Landkreis Uelzen: Wolfsabschuss in „Nacht-und-Nebel“-Aktion? – Wolfsmonitor

Landkreis Uelzen: Wolfsabschuss in „Nacht-und-Nebel“-Aktion?

Hört sich an wie eine „Nacht-und-Nebel“- Aktion oder zumindest wie eine Aktivität aus der „Dunkelkammer der Demokratie“: Der Landkreis Uelzen hat offenbar eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Aus internen Kreisen oder wie sie es umschrieb – „systemrelevanten Kreisen“ – wurde einer Vertreterin der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) dieser Sachverhalt bestätigt. Es gab offenkundig bisher keine öffentliche Information dazu (deshalb „Dunkelkammer“). Angeblich soll es zu Wochenbeginn eine entsprechende Mitteilung des Umweltministeriums geben.

Die Maßnahme sollte offenbar in der Nacht zum Sonntag durchgesetzt werden – die GzSdW-Vertreterin war in Begleitung einer Wolfsexpertin vor Ort.

Schafskadaver von einem Riss der Vornacht wurden demnach liegen gelassen, vermutlich um die Wölfe anzulocken. Veterinärrechtlich sei das Anlocken mit Nutztieren allerdings verboten, so die Aussage einer Tierärztin.

Daraufhin wurde die Polizei informiert, die von dem Vorgang bis dahin keine Kenntnis hatte. Damit wurde die Aktion protokolliert und dokumentiert. Die Jägerschaft wurde daraufhin aufgefordert, die Kadaver bis Sonntagmorgen, 07:00 Uhr, zu entsorgen.

Die Wolfsberater des Landkreises waren übrigens nicht informiert  – obwohl diese seit Wochen unermüdlich in der Region im Einsatz waren.

Die Situation vor Ort stellt sich demnach so dar, dass es offenkundig zahlreiche Risse gegeben habe – nicht immer allerdings waren die betroffenen Tiere ausreichend geschützt.

Zumindest Samstagabend war am besagten Ort kein erhöhter Grundschutz vorhanden, lediglich ein 105er E-Netz, kein Flatterband, keine Erhöhung etc. . Die Stromführung wurde kontrolliert – und war offenkundig okay, so die GzSdW-Vertreterin.

Die bisherigen DNA-Untersuchungen sollen ergeben haben, dass bei den vergangenen Rissereignissen in der Region sowohl Wölfe beteiligt waren, die bislang noch nicht erfasst waren, als auch bekannte Tiere aus verschiedenen Rudeln der Umgebung.

Das Wolfsbüro – der NLWKN – war als Fachbehörde bei der Entscheidung offenbar nicht eingebunden, eine fachliche Einschätzung und Beurteilung wurde vom Umweltministerium über das Wolfsbüro nicht eingeholt, wie gegenüber der GzSdW-Vertreterin bestätigte wurde – das Wolfsbüro wurde demnach lediglich über die Maßnahme informiert.

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Oktober 2019 müssen Behörden u.a. wissenschaftlich belegen, dass der Abschuss von Wölfen alternativlos ist (Urt. v. 10.10.2019, Az. C-674/17).

Auf die Begründung in Uelzen darf man deshalb jetzt gespannt sein.


Quelle: Landesgruppe Niedersachsen der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) – Augenzeugenbericht vom 5.4.2020.