Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) – Wolfsmonitor

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Landkreis Uelzen: Wolfsabschuss in „Nacht-und-Nebel“-Aktion?

Hört sich an wie eine „Nacht-und-Nebel“- Aktion oder zumindest wie eine Aktivität aus der „Dunkelkammer der Demokratie“: Der Landkreis Uelzen hat offenbar eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes erteilt. Aus internen Kreisen oder wie sie es umschrieb – „systemrelevanten Kreisen“ – wurde einer Vertreterin der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) dieser Sachverhalt bestätigt. Es gab offenkundig bisher keine öffentliche Information dazu (deshalb „Dunkelkammer“). Angeblich soll es zu Wochenbeginn eine entsprechende Mitteilung des Umweltministeriums geben.

„Lex Wolf“ ohne „Ultima-Ratio-Prinzip“…

Wie erwartet hat der Bundesrat am 14. Februar 2020 die im Dezember 2019 vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. „Die Neureglungen des § 45 a, Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen“, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

VFD: „Der effektivste Herdenschutz ist Prävention“

Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) hat sich in ihrer Satzung dem Natur-, Umwelt- und Tierschutz verpflichtet. Obwohl der Wolf nach EU- und Bundesrecht in Deutschland eine streng geschützte Tierart ist, wird sein Lebensrecht nicht über die Sicherheit von Menschen und ihren Haustieren gestellt. Dem Schutz von Tier und Mensch vor Übergriffen durch Großraubtiere, wie dem Wolf, kommt ein großer Stellenwert zu. Besonders betroffen