Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) hat sich in ihrer Satzung dem Natur-, Umwelt- und Tierschutz verpflichtet. Obwohl der Wolf nach EU- und Bundesrecht in Deutschland eine streng geschützte Tierart ist, wird sein Lebensrecht nicht über die Sicherheit von Menschen und ihren Haustieren gestellt. Dem Schutz von Tier und Mensch vor Übergriffen durch Großraubtiere, wie dem Wolf, kommt ein großer Stellenwert zu. Besonders betroffen
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Post Mortem: Wohl kein Einzelfall
Aus Österreich erreicht uns eine Nachricht, die kaum verwundert: Ein vermeintlicher Riss eines Fohlens, für den zuerst pauschal ein Wolf verantwortlich gemacht wurde, stellte sich nun als „Nachnutzung“ heraus. Das Fohlen sei bereits tot geboren worden, so das Ergebnis einer Untersuchung des Tierkörpers.
Pferdeherde vereitelt Wolfsattacke
Auf einer rund 800 Hektar großen Fläche eines ehemaligen Militärgeländes in der Oranienburger Heide im Bundesland Sachsen-Anhalt helfen Heckrinder und Konik-Pferde den Heidecharakter und die dort anzutreffenden und durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützten Lebensraumtypen zu erhalten.
Bereits im Juni 2015 wurde dort ein wenige Tage altes Fohlen durch einen Wolf verletzt.
Die Wolfsampel: Wolf soll Fohlen in Bispingen getötet haben
Das Fohlen muss letztlich eine leichte Beute gewesen sein. Nur wenige Kilometer nördlich des Truppenübungsplatzes Munster sorgt zurzeit bei Bispingen in der Lüneburger Heide ein getötetes Fohlen für Aufregung. In der Nacht vom 17. auf den 18. Mai blieben von ihm nach der Geburt nur noch der Kopf und die Wirbelsäule übrig. Dahinter wird eine Wolfsattacke vermutet.