Das dürfte er am Ende wohl als persönliche „Klatsche“ empfunden haben. Gemeint ist der niedersächsische FDP-Politiker Dr. Gero Hocker, dessen Fraktion im Landtag den Antrag stellte, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Neben der SPD und den Grünen lehnte gestern jedoch am Ende sogar die CDU-Fraktion diesen Antrag ab.
Hockers Argumentation – sollte sie tatsächlich so vorgebracht worden sein, wie die „Weserbergland-Nachrichten“ sie beschreibt – ist an Unlogik zudem kaum zu überbieten.
Zitat: „Waschbär, Marderhund, Elster und Rabenkrähe – alle sind seit Jahren Teil des Jagdrechts. Und keine dieser Arten ist vom Aussterben bedroht, aber man hat seinerzeit die Erfordernis erkannt, die Population zu managen – und zwar gerade im Interesse anderer Arten und auch im Interesse des Menschen“, begründete der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion bei der Debatte im Landtag den Antrag seiner Fraktion. Genau das sei auch für den Wolf frühzeitig sinnvoll, damit eine Debatte noch sachlich geführt werden könne.“ (*1)
Tatsache ist, dass wohl kaum eine Population in Deutschland so ausgiebig „gemanagt“ wird, wie der Wolf. Man schaue sich allenthalben einmal die verschiedenen Wolfsmanagementpläne der Bundesländer und die dazugehörigen Monitoring-Maßnahmen dort an. Sogar ein eigenes Kompetenzzentrum wurde zuletzt auf Bundesebene für die Beutegreifer ins Leben gerufen.
Und in welcher Form ein Wolf im Jagdrecht die Debatte versachlichen könnte, bleibt jedem, der sich mit der Materie beschäftigt, schleierhaft. Im Gegenteil. Der Wolf ist in Deutschland nach wie vor eine streng geschützte Tierart, die dem Naturschutzrecht unterstellt ist. Mit Ausnahme Sachsens. Dort wurde er zusätzlich dem Jagdrecht unterstellt. Mit ganzjähriger Schonzeit.
Einige Naturschützer glauben, dass dieser Schritt Sachsens einer juristischen Überprüfung nicht standhalten würde, weil der Artenschutz einer europäischen Rechtsdimension unterliegt, das Jagdrecht jedoch nicht.
Sei`s drum, die meisten Fachleute sind sich einig: Gebracht hat es in Sachsen nichts! Außer eines doppelten Verwaltungsaufwandes.
Das sind die Fakten, die jede sachliche Debatte, wie Hocker es wünscht, auch weiterhin ermöglicht. Wenn man es denn will!
Versachlichen im Sinne Hockers könnte man die Debatte vielleicht auch, indem man sie überhaupt erst einmal faktengestützt führt. Und an genau dieser Stelle habe ich in letzter Zeit von der niedersächsischen FDP-Fraktion wenig Substanzielles vernommen.
Nun hat sie die vorläufige Quittung dafür erhalten. Kehrt jetzt endlich Ruhe ein?
Ich befürchte, dass spätestens dann, wenn die „zentraleuropäische Tieflandpopulation (ZEP)“ den so genannten „günstigen Erhaltungszustand“ von 1000 erwachsenen Wölfen in Deutschland und Polen erreicht, das Thema erneut an Relevanz gewinnt.
Denn dann wird die Frage gestellt werden, ob der Schutzstatus des umstrittenen Beutegreifers überhaupt noch zu rechtfertigen ist. Und spätestens dann dürfte sich auch die CDU in Niedersachsen erneut zu Wort melden. Schließlich – daran darf an dieser Stelle erinnert werden – hat man auch dort unlängst noch besonders eindringlich darauf hingewiesen, dass Wölfe „kontrolliert“ und vermeintliche „Problemwölfe zügig entnommen“ werden müssten.
Herzlichst
Ihr
Jürgen Vogler
(Quelle: (*1) Weserbergland-Nachrichten, Beitrag: „Gero Hocker: Wolf im Jagdrecht führt nicht zu Ausrottung – Sachliche Debatte jetzt noch möglich“ vom 13.04.2016, abgerufen am 14.04.2016, hier der Link!)