Nachlese: Jogger im Gartower Forst – Wolfsmonitor

Nachlese: Jogger im Gartower Forst

Der erste Rauch ist verzogen, die Schlagzeilen Schnee von gestern, die Nahbegegnung eines Joggers im Gartower Forst mit zwei Caniden hinterlässt dennoch eine Spur Ungewissheit. Warum?

Auf dem Wolfsportal des Niedersächsischen Umweltministeriums sind zwischenzeitlich die Hintergrundinformationen zum Vorfall im Gartower Forst veröffentlicht worden.
Hier die kurze Zusammenfassung der Ereignisse (Stand 13. 01.2016 -*1):

Der Jogger:
• … joggte am 25. 12. ohne Musik,
• … verspürte eine Berührung an der Hand,
• …erkannte in den Tieren junge Wölfe,
• …reagierte „massiv“, schrie, trat ein Tier und bewarf das andere Tier mit Ästen,
• … fühlte sich zu keinem Zeitpunkt bedroht
• … hat sich die Verletzung an der Handflächenseite höchstwahrscheinlich beim Werfen von Ästen zugezogen
• … hatte unmittelbar vor dem Joggen eine Hirschkeule entbeint und sich danach nicht die Hände gewaschen,
• …setzte seinen Weg nach dem Vorfall unbeeindruckt fort,
• …säuberte seine Wunde nach dem Ereignis zügig, woraufhin keine DNA-Probe genommen werden konnte,
• …meldete den Vorgang unverzüglich,
• …ist nach Angaben des MU absolut glaubwürdig.

Die Tiere:
• …verhielten sich nach den Angaben des Joggers „tapsig, neugierig und verspielt
• … und zeigten keinerlei Anzeichen für Aggressivität

Der Wolfberater:
• …besuchte den Jogger nach dem Vorfall persönlich und befragte ihn zu dem Ereignis,
• …meldete pflichtgemäß einen Tag später am 26.12. das Ereignis an die für ihn zuständige Meldestelle,
• …muss scheinbar ein „ausführliches Protokoll“ zum Vorfall erst noch erstellen.

Die zuständigen Behörden:
• …wurden am 6. Januar über das Ereignis informiert,
• …veranlassten am 8. Januar eine ausführliche Befragung des Betroffenen im Rahmen der Amtshilfe,
• …verfassten ein Protokoll über das Gespräch, das vom Betroffenen gegengezeichnet wurde,
• …übersandten dieses Protokoll sowie einen Vermerk mit einer Stellungnahme einer Expertin für die Beurteilung von Hundeverhalten sowie einige Fotos (Verletzung des Joggers, eigener Hund des Betroffenen) am 11. Januar an das Ministerium,
• …kommen zur Bewertung, dass es keine 100 prozentige Sicherheit gebe, dass es sich bei den Tieren „und“ (vermutlich sollte es „um“ heißen) Wölfe gehandelt habe,
• …kommen zu dem Schluss, dass die spontane Abwehrreaktion des Joggers einen starken Vergrämungseffekt bewirkt haben, egal ob es sich dabei um Hunde oder Wölfe gehandelt habe, so dass die Tiere „solche Handlungen nicht wiederholen werden“,
• …und geben bekannt, dass weitere konkrete Maßnahmen zurzeit nicht vorgesehen sind.

Was nun sind die Gründe, die sowohl das Ministerium (MU) als auch das NLWKN zum Schluss kommen lassen, es habe sich bei diesem Vorfall nicht um Wölfe gehandelt?


• Die hinzugezogenen Fachleute interpretieren das Verhalten der Tiere als für Wölfe völlig untypisch, für Hunde dagegen als normal.


• Das äußere Erscheinungsbild, die Tiere wurden vom Jogger als „schlank, eher schmal“ beschrieben, Wölfe seien jedoch im Winterfell dagegen „sehr rund und plüschig“, außerdem deuteten jüngere Videoaufnahmen darauf hin, dass dies auch für die Gartower Jungwölfe gelte.


• Derartige Verwechselungen wolfsähnlich aussehender Hunde mit Wölfen seien bereits häufiger aufgetreten und deshalb auch hier nicht auszuschließen.


• Das Gartower Rudel sei – entgegen der Darstellung in einigen Medien – in Bezug auf Annäherungen von Wölfen an Menschen bisher völlig unauffällig gewesen.

Es bleibt ein Rest Ungewissheit

Nach der Lektüre dieser Hintergrundinformationen kann erst einmal festgestellt werden, dass sich der Jogger – nach allem, was bis jetzt bekannt wurde – durchaus angemessen verhalten hat. Das soll an dieser Stelle noch einmal betont werden, schon allein deshalb, weil ansonsten befürchtet werden muss, dass sich künftig wegen einiger unüberschaubarer Konsequenzen niemand mehr traut, eine Wolfsbegegnung zu Protokoll zu geben.

Sollte das Verhalten des Joggers in früheren Kommentaren anders bewertet worden sein, so ist das hauptsächlich den sich teilweise widersprechenden Medienmeldungen geschuldet. Hier haben sich viele nicht gerade „mit Ruhm“ bekleckert und ich nehme mich dabei selbst auch gar nicht aus.

Darüber, ob der Vorfall überhaupt passiert wäre, wenn sich der Jogger vor seinem Lauf die Hände gewaschen hätte, kann nur spekuliert werden.

Er hat die sich neugierig nähernden Caniden wirksam abgewehrt. Sogar im MU-Papier wird dazu angemerkt: „Eine solch scharfe Reaktion gegenüber sich annähernden Wölfen sollte jeder an den Tag legen“!

Ob dieses Verhalten tatsächlich den erwünschten nachhaltigen Vergrämungseffekt bewirkt hat, wie dargestellt, bleibt ungewiss, ist aber berechtigterweise anzunehmen und vor allem zu hoffen.

Der Wolfsberater, der den Namen des Joggers auf dessen Wunsch ungenannt ließ, stand darauf hin im Fokus des Medieninteresses. Er schilderte den Vorfall bereitwillig und umfassend, jedoch nicht, ohne die Gelegenheit zu nutzen, eine „Abschussempfehlung“ für auffällige Wölfe auszusprechen und sich dabei auch auf andere, nicht wirklich vergleichbare Fälle in Deutschland zu beziehen.

Obwohl Wolfsberater üblicherweise die Aufgabe haben, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und über Wölfe zu informieren, zeigt dieser Fall, wie schnell diese Aufgabe missverstanden werden kann und Gefahr läuft, auszuufern.

Die veröffentlichten Statements des Wolfberaters haben eher für Skepsis als für Aufklärung gesorgt, denn der unbedarfte Leser oder Zuschauer wird kaum wissen, dass es letztlich das NLWKN ist, das nach Abstimmung mit dem MU und unter Einbeziehung sogenannter „erfahrener Personen“ Vorschläge für die Verfahrensweise im Umgang mit vermeintlich auffälligen Wölfen unterbreitet. „Geschulte Personen“, wie Wolfsberater es üblicherweise sind, sind hier kaum gefragt.

Insofern dürfte diese Abschussempfehlung einige Verantwortliche empfindlich „getroffen“ haben– nicht zuletzt, weil dadurch der Druck, schnell mit einer öffentlichen Stellungnahme reagieren zu müssen, wuchs.

Von anderer Seite wurden die Äußerungen des Wolfsberaters dagegen sogar noch unterstützt. Sie entpuppten sich als Wasser auf den Mühlen derjenigen, die finden, man hätte auch in anderen Fällen schon viel früher eingreifen müssen.

Natürlich kann in einem Land, in dem die persönliche Meinungsfreiheit zu den am höchsten geschützten Grundwerten gehört, jeder seine Meinung äußern. Jedoch sollte dabei deutlich erkennbar bleiben, ob es sich gerade um die persönliche Meinung oder um eine „Meinung in Verbindung mit einer Funktion“ handelt. In diesem Fall sieht es nun so aus, als sei diese Trennung nicht ausreichend gelungen.


Nach der öffentlichen Stellungnahme der Managementverantwortlichen wirkt es nun, als bestünden an den Darstellungen des Wolfsberaters berechtigte Zweifel. Dieser wiederum kann die Einschätzung der öffentlichen Stellen nicht so richtig nachvollziehen und äußerte bereits seinen Unmut darüber.

Ob er letztlich vielleicht nur auf eine Frage eines Reporters geantwortet hat, als er die Abschussempfehlung aussprach, ist eigentlich unerheblich. Sie dürfte das überaus große Medieninteresse in ihrer Wirkung noch befeuert haben. Mit den Folgen muss sich der Wolfsberater vermutlich noch längere Zeit herumschlagen.

Offen bleibt bisher außerdem, wer die Medien, und insbesondere die LZ überhaupt frühzeitig in Kenntnis von diesem Ereignis setzte.

Das Ministerium und das NLWKN sind abschließend als Wolfsmanagement-Zuständige in Niedersachsen für die Lehren, die sich aus diesem Fall ziehen lassen, verantwortlich.

Beim näheren Hinsehen erstaunt es tatsächlich, dass beide Einrichtungen sich selbst aus der Pflicht entlassen, in dem sie lapidar feststellen, dass man – obwohl man den Schilderungen des Joggers glaubt – auf der Erkenntnisgrundlage einer nicht 100 prozentigen Wolfsbestätigung keine weiteren konkreten Maßnahmen vorsieht!

Wenn es aber wahr ist, dass dieser Vorfall sich in der Nähe eines bekannten Rendezvousplatzes der Gartower Wölfe ereignete und sich nicht ermitteln lässt, woher die Hunde eigentlich gekommen sein sollen, macht man es sich damit augenscheinlich sehr leicht.

Etwas mehr Gewissheit wäre nicht nur wünschenswert, sondern auch der allgemeinen Akzeptanz geschuldet – sowohl für die der Wölfe als auch vor allem für die der niedersächsischen Wolfsmanagementstrukturen.

Der zuständige Wolfsberater will nun seine Monitoring-Maßnahmen verstärken. Man darf gespannt darauf sein, zu welchen Ergebnissen das führt.

Erfreulich ist allein, dass die „Kontaktaufnahme“ der Caniden zu dem Jogger in scheinbar neugieriger, spielerischer und nicht in aggressiver Weise erfolgte.

Deshalb gilt weiterhin: Es hat sich seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland bisher kein Vorfall ereignet, bei dem sich ein Wolf in aggressiver Weise einem Menschen genähert hat. Und das ist gut so!


Herzlichst

Ihr

Jürgen Vogler


(*1) Quelle: Download der „Hintergrundinformationen zum Vorfall: Meldung einer Begegnung eines Joggers mit Wölfen im Gartower Wald (Stand: 13.01.2016)“ von der Webseite www.der-wolf-in-niedersachsen.de, Rubrik: Aktuelles, Abrufdatum 19.01.2016, hier der Link!