NABU: Kontrollierte Maßnahmen und Vergrämung in Einzelfällen! – Wolfsmonitor

NABU: Kontrollierte Maßnahmen und Vergrämung in Einzelfällen!

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) nimmt zu den jüngsten Ereignissen in Ostniedersachsen wie folgt Stellung (im Wortlaut, ohne Linkverweise):

NABU empfiehlt kontrollierte Managementmaßnahmen nach wiederholten Nahbegegnungen mit einzelnem Wolf

Miller: Kriterien für Vergrämung können bei Einzelfällen erfüllt sein


Berlin – Mit Blick auf die wiederholten Nahbegegnungen von Mensch und Wolf im nordöstlichen Niedersachsen spricht sich der NABU für kontrollierte Maßnahmen gegen diesen Wolf aus. Wie bislang bekannt wurde, soll sich ein Wolf wiederholt Menschen bis auf weniger als zwei Metern angenähert haben. Aggression habe das Tier nie gezeigt.

Sollten sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich so zugetragen haben, sind aus NABU-Sicht damit die Kriterien für eine Vergrämung des Tieres erfüllt und sollten auch zur Anwendung kommen. Mögliche Vergrämungsmethoden sind der Beschuss mit Gummischrot oder anderen nicht tödlichen Geschossen, die dem Wolf unmissverständlich seine Grenzen aufzeigen. Voraussetzungen für solche Maßnahmen sind nach Ansicht des NABU die eindeutige Identifizierung des Tieres sowie die Abstimmung und Organisation der Maßnahmen durch erfahren Experten unter anderem durch die Einbeziehung der Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW).

„In speziellen Einzelfällen wie bei einem Wolf, der sich wiederholt Menschen annähert, ist eine deutliche Reaktion erforderlich. Konkrete Maßnahmen, wie die kontrollierte Vergrämung durch fachkundige Personen, sind in einem solchen Fall angebracht“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Trotzdem darf der strenge Artenschutz des Wolfes nicht aus den Augen verloren werden. Der NABU wird die Maßnahmen, die gegen den Wolf ergriffen werden, auf artenschutzrechtliche Gültigkeit prüfen – um zu gewährleisten, dass alles Mögliche getan wurde, um den Wolf am Leben zu lassen“, so Miller weiter.

Seit 2007 liegen von Experten erarbeitete Empfehlungen vor, wie das Verhalten von Wölfen zu bewerten ist und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben. „Nach unserer Interpretation der vorliegenden Empfehlungen sind die Verhaltenskriterien, die eine Vergrämung nicht nur rechtfertigen, sondern notwendig machen, in diesem Fall gegeben“, so Miller. Der Wolf, bei dem es sich um ein männliches Tier aus dem Munsteraner Rudel handelt, ist im vergangenen Sommer neben einem zweiten Tier mit einem Senderhalsband ausgestattet worden. Der Aufenthaltsort des Wolfes kann somit festgestellt werden.

Der NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe seit über zehn Jahren und setzt sich für ihren strengen Schutz ein. In begründeten Einzelfällen sieht der NABU es aber als unausweichlich an, die durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen umzusetzen. Vergrämungsmaßnahmen oder gar die Entnahme von Wölfen bedürfen jedoch immer der Einzelfallüberprüfung durch qualifizierte Experten. In den vergangenen 15 Jahren, seitdem es wieder Wölfe in Deutschland gibt, ist es zu keinem Angriff von Wölfen auf Menschen gekommen.

„Das Verhalten einzelner Wölfe steht nicht stellvertretend für alle Tiere der Population. Äußere Einflüsse, wie zum Beispiel die Fütterung durch Menschen, können dazu führen, dass sich einzelne Tiere weniger scheu verhalten“, so Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte. In diesen Fällen sieht der NABU das Wolfsmanagement der Bundesländer in der Pflicht, das Monitoring –  also die Überwachung der Wölfe – zu verstärken.“


Für Rückfragen:

Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte,

+49 (0) 172 645 35 37,

E-Mail: Markus.Bathen@NABU.de


Quelle: NABU, www.nabu.de, abgerufen am 19.02.2016, hier der Link!