Gummischrot – Wolfsmonitor

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Zeit zum Vergrämen!

Stellungnahmen, Einschätzungen und Ratschläge, wohin man auch schaut. Die niedersächsischen Wölfe sorgen erneut für breite Unruhe.
Eigentlich sind es zurzeit nur zwei, die so genannte „Goldenstedter Wölfin“ und ein besenderter Jungwolf aus dem Munsteraner Rudel, von Wolfsschützern im Internet liebevoll „Kurti“ genannt. Beide sind angeblich „auffällige“ Wölfe, bzw. „Problemwölfe“. Angeblich.

Wegen „Kurti“ wurde nun erstmals der Ernstfall ausgerufen. Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel lässt die so genannte „Entnahme“ des Munsteraner Jungwolfs vorbereiten. Jedoch nur für den Fall, dass „mildere Mittel“ wie zum Beispiel Vergrämungsmaßnahmen nicht greifen.

Bereits am heutigen Samstag treffen sich einige Experten,

NABU: Kontrollierte Maßnahmen und Vergrämung in Einzelfällen!

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) nimmt zu den jüngsten Ereignissen in Ostniedersachsen wie folgt Stellung (im Wortlaut, ohne Linkverweise):

NABU empfiehlt kontrollierte Managementmaßnahmen nach wiederholten Nahbegegnungen mit einzelnem Wolf

Miller: Kriterien für Vergrämung können bei Einzelfällen erfüllt sein


Berlin – Mit Blick auf die wiederholten Nahbegegnungen von Mensch und Wolf im nordöstlichen Niedersachsen spricht sich der NABU für kontrollierte Maßnahmen gegen diesen Wolf aus. Wie bislang bekannt wurde, soll sich ein Wolf wiederholt Menschen bis auf weniger als zwei Metern angenähert haben. Aggression habe das Tier nie gezeigt.

Sollten sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich so zugetragen haben, sind aus NABU-Sicht

Klaus Bullerjahn: „Man grämt sich in Niedersachsen um den Wolf“

„Mit der Pressemitteilung vom 15.02.2016 veröffentlicht das Umweltministerium einmal mehr ein Bulletin zur Situation des Wolfes in Niedersachsen, das dem geneigten Leser versichert, dass man sich in Niedersachsen um den Wolf grämt.
Es sind die bekannten Verlautbarungen, die mittlerweile zum Standardrepertoire der caniden Fürsorge des Wolfsmanagements in Niedersachsen gehören.

Im Frühjahr des letzten Jahres hatte man die semilegale Besenderung zweier auffälliger Wolfswelpen verfügt, die vom Büro Lupus erfolgreich in kurzer Zeit erfolgte.

Dieser Schritt als solches war zweifelsfrei richtig, nur hat man es dabei belassen, diese Senderdaten bis zu deren Ausfall zu sammeln, ohne sich zu fragen, wie es nach einer Besenderung im Allgemeinen und mit verhaltensauffälligen Wolfen im Besonderen weitergehen soll.

Die Besenderung ist die Voraussetzung für eine mögliche Vergrämung, um unerwünschtes Verhalten zu korrigieren und dient