Vergrämung – Wolfsmonitor

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Ratlos im Bundesrat?

Es reicht halt nicht, sich ideologisch auf dem richtigen Weg zu wähnen, man sollte sich auch hin und wieder mit den Fakten vertraut machen. Was für Robert Habeck gestern galt, gilt für seine Partei in diesen Tagen nicht minder. Oder wie ist es zu verstehen, dass die Grünen im Bundesrat offenbar nicht gegen den vermeintlichen Abschuss gleich ganzer Wolfsrudel (sog. „Lex Wolf“) votierten?

Erneuter Test der Wolfsverordnung in Brandenburg?

Norbert Bartels, Amtsdirektor der brandenburgischen Stadt Ziesar (rd. 2.650 Einwohner im Landkreis Potsdam-Mittelmark), stellte jetzt beim Landesumweltamt einen Antrag auf Vergrämung. Laut „Märkische Allgemeine“ auf Vergrämung von Wölfen, die den Menschen und der Ortslage zu nahe kommen.

„Brandenburger Wolfsverordnung in dieser Form bedeutet einen Rückschritt für das Wolfsmanagement in Deutschland“

In einem offenen Brief der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW), des International Fund for Animal Welfare (IFAW), des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) sowie des World Wide Fund For Nature (WWF) an den Brandenburgischen Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger, stellen die Verbände u.a. gemeinsam fest, dass der vorgelegte Entwurf der „Wolfsverordnung“ an mehreren Stellen nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Der Brief im Wortlaut:

Freundeskreis freilebender Wölfe fordert, die Genehmigung zum Abschuss Pumpaks zurückzuziehen!

In einer öffentlichen Stellungnahme zu den Abschussabsichten in Sachsen fragt der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V“, warum dort nun mit Wolf „Pumpak“ ein „politisches Bauernopfer“ erbracht, statt ein sinnvolles wie auch bereits vereinbartes Management praktiziert werden soll. Die Stellungnahme des Freundeskreises im Wortlaut: