Am Freitag hat die umstrittene „Lex Wolf“ den Bundesrat passiert. Damit ist es künftig u.a. möglich, Wölfe zu schießen bis die Übergriffe aufhören auch wenn unklar ist, welcher Wolf überhaupt Herdentiere angegriffen hat. Zum Wolfsabschuss berechtigt ist künftig zudem grundsätzlich die Jägerschaft.
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„Lex-Wolf“ am 14. Februar im Bundesrat – Ausschuss äußert erhebliche Bedenken
Der Bundesrat befasst sich am 14. Februar 2020 abschließend mit den vom Bundestag beschlossenen Regeln zum Umgang mit dem Wolf und einer entsprechenden Änderung im Bundesnaturschutzgesetz. Der Webseite des Bundesrates ist bereits jetzt die entsprechende Empfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu entnehmen.
Nichts los an der „Wolfsfront“?
Zuletzt waren die Schlagzeilen im Blätterwald andere: Eine Bauerninitiative zum Beispiel wetterte unlängst mit einem Treckerkorso gegen weitere Umweltschutz-, Naturschutz-, Wasserschutz- und Tierschutzauflagen der EU und der Bundesregierung und übersah dabei in fahrlässiger Weise den Anteil der eigenen Ständevertretung (der Bauernverbände) an dem sich nun anbahnenden Desaster. Außerdem beklagten die Bauern das sinkende Image ihres Berufsstandes in der Bevölkerung.
Ratlos im Bundesrat?
Es reicht halt nicht, sich ideologisch auf dem richtigen Weg zu wähnen, man sollte sich auch hin und wieder mit den Fakten vertraut machen. Was für Robert Habeck gestern galt, gilt für seine Partei in diesen Tagen nicht minder. Oder wie ist es zu verstehen, dass die Grünen im Bundesrat offenbar nicht gegen den vermeintlichen Abschuss gleich ganzer Wolfsrudel (sog. „Lex Wolf“) votierten?