Am 26.03.2020 leitete die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW – vertreten durch ihren Rechtsanwalt) als Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin ein EU- Beschwerde-/Vertragsverletzungsverfahren gegen die Implementierung des neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten 45a Abs. 2 BNatSchG („Lex Wolf“) ein.
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„Abschuss und die Forderung nach wolfsfreien Zonen helfen niemandem, vor allem nicht den Weidetierhaltern“
Im gestrigen Beitrag hier auf Wolfsmonitor wies ich darauf hin (hier!), dass ich zuletzt keinen hörbaren Widerstand des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) vor der und zur Entscheidung des Bundesrates, der „Lex Wolf“ zuzustimmen, vernahm. Die Resonanz darauf ließ nicht lange auf sich warten. Der NABU-Niedersachsen machte mich kurzerhand auf folgende Pressemitteilung aufmerksam (im Wortlaut):
Kommentar: Nach dem Beschluss des Bundesrates
Während einige nun sicherlich denken, die Würfel seien mit dem Bundesratsbeschluss endgültig gefallen, glauben andere freilich weiterhin, die Hoffnung stürbe zuletzt. Der Umweltminister eines deutschen Bundeslandes präsentierte sich unlängst in den Medien mit stolz geschwellter Brust, während sich die Umweltministerin eines anderen Bundeslandes gleichsam in zweifelnder Zurückhaltung übte. Die nun durchgewunkene „Lex Wolf“ dürfte, wie sie zu erkennen gab, tatsächlich in maßgeblichen Teilen EU-Recht widersprechen.
„Lex-Wolf“ am 14. Februar im Bundesrat – Ausschuss äußert erhebliche Bedenken
Der Bundesrat befasst sich am 14. Februar 2020 abschließend mit den vom Bundestag beschlossenen Regeln zum Umgang mit dem Wolf und einer entsprechenden Änderung im Bundesnaturschutzgesetz. Der Webseite des Bundesrates ist bereits jetzt die entsprechende Empfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu entnehmen.
IFAW zur „Lex Wolf“: Die Politik scheint Geschenke an bestimmte Interessenverbände zu verteilen
Der „International Fund for Animal Welfare“ (IFAW), eine weltweit tätige Tierschutzorganisation, beurteilt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum erleichterten Abschuss von Wölfen (Lex Wolf) als „Entscheidung gegen Wölfe“. Die Organisation geht deshalb davon aus, dass „erneut Gerichte diese Widersprüche klären müssen, die eigentlich von der Politik hätten beantwortet werden müssen.“ Die IFAW-Meldung im Wortlaut: