Diese Ansicht vertritt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW). Das gilt dann, wenn die Änderung der §§45, 45a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG a) als europarechtswidrig eingestuft werden sollte. Der Verein hatte im März 2020 wegen der Änderungen schon eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, die daraufhin ein EU-Pilotverfahren gegen die BRD eingeleitet hatte. Diese und weitere Neuigkeiten vermeldete der Verein jetzt in einer Stellungnahme, die wie folgt lautet:
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Wolfschutzverein: Schützen in Niedersachsen machen sich gegebenenfalls strafbar!
Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) weist am Karfreitag in einer Stellungnahme darauf hin, dass sich die Schützen der Wölfe, die zurzeit in Niedersachsen zum Abschuss freigegeben worden sind, gegebenenfalls strafbar machen, sollte sich die Erteilung der Ausnahmegenehmigung als nicht rechtmäßig erweisen.
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe leitet EU-Beschwerde-Verfahren gegen „Lex Wolf“ ein
Am 26.03.2020 leitete die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW – vertreten durch ihren Rechtsanwalt) als Beschwerdeführerin gegen die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin ein EU- Beschwerde-/Vertragsverletzungsverfahren gegen die Implementierung des neu in das Bundesnaturschutzgesetz eingefügten 45a Abs. 2 BNatSchG („Lex Wolf“) ein.
Empörung über Freundeskreis freilebender Wölfe
Das Ganze wäre fast schon lustig, wenn es nicht zum Fremdschämen wäre: Der niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Frank Schmädeke spricht den Wolfsberatern, die vor wenigen Tagen einen „offenen Brief“ an Umweltminister Olaf Lies wegen dem von ihm genehmigten Wolfsabschuss richteten, die Neutralität ab.