Liegen Olaf Lies und die Bundesregierung falsch? Scheinbar ja… – Wolfsmonitor

Liegen Olaf Lies und die Bundesregierung falsch? Scheinbar ja…

Die erteilte Ausnahmegenehmigung und die bisher erteilten Verlängerungen zur letalen Entnahme des Rodewalder Wolfes sind rechtwidrig. Ebenso rechtwidrig sind der Entwurf der Bundesregierung zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes“ sowie der Gesetzentwurf der FDP zum Wolfsmanagement, die letzten Donnerstag in einer „Nacht- und Nebelaktion“ im Bundestag erörtert wurden.

Dieser Ansicht ist die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DjGT), wie der Verein nun in gleich zwei Pressemeldungen feststellt.

Demnach wäre eine weitere Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme des Rodewalder Wolfes (GW 717m) in Niedersachsen unionsrechtswidrig und käme aus juristischer Sicht nicht in Betracht.

Ein Grund: Die Ausnahmegenehmigung konstruiere die Fähigkeit von Rinderherden, sich selbst gegen Wolfsangriffe zu schützen, ohne hierfür eine wissenschaftliche Grundlage anzuführen, wie vom EuGH im Urteil vom 10.10.2019 gefordert.

Die gesamte Pressemeldung finden Sie hier!

Und auch die beiden Entwürfe, die zuletzt im Bundestag diskutiert wurden, verstießen bereits im Ansatz gegen geltendes EU-Recht. So die Ansicht des DjGT.

Unter anderem verstoße die Absicht, Wölfe so lange zu schießen bis weitere Schäden ausbleiben, gegen die FFH-Logik. Die dort einzeln definierten Ausnahmetatbestände erlaubten ausschließlich die Entnahme einzelner, eindeutig bestimmter Individuen und nicht eine unbestimmte Anzahl.

Die entsprechende DjGT-Meldung finden Sie hier!


Quellen (beide abgerufen am 28.10.2019): djgt.de, Pressemeldungen vom 23.10.2019 und 27.10.2019


Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com

(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der genannten Quellen wird keinerlei Gewähr übernommen)