„Wenn sich ein Wolf zeigt, dann muss er weg“ – Wolfsmonitor

„Wenn sich ein Wolf zeigt, dann muss er weg“

Ziemlich populistisch ging es jetzt in Holle-Wüsting (bei Oldenburg/ Niedersachsen) zu, als sich FDP-Politiker mit Schäfermeister Sven Scheffler trafen. Es ging dabei auch um das Thema Wolf. Schäfer Scheffler, der zu einem nicht unerheblichen Teil von Zuschüssen lebt (hinter denen letztendlich der Steuerzahler stecken dürfte), beschrieb bei dem Termin, dass die Schafhaltung ansonsten nicht wirtschaftlich zu betreiben sei.

Herdenschutzhunde zum Schutz seiner Schafe kämen für ihn nicht in Frage, weil er die damit verbundenen Gefahren für die Menschen fürchte.

Als „Veräppeln“ der Schafhalter, bezeichnete der FDP- Landtagspolitiker Hermann Grupe die derzeitigen Wolfsschutzmaßnahmen. „Wenn sich ein Wolf zeigt, dann muss er weg“ wird er zitiert.

Schäfer Scheffler blies ins selbe Horn: „Die Ansiedlung des Wolfs werde als Artenschutz verkauft, in seinen Augen aber handele es sich aber um ein „Artenschutz-Desaster“.


Kommentar: Es ist vermutlich nicht zuletzt genau so ein Gequatsche dafür verantwortlich, dass die „Bauernliga“ gerade ein immer übleres Image in der Bevölkerung genießt.

In anderen Teilen Deutschlands, insbesondere im Osten, ist Herdenschutz mit Hunden nämlich gut eingeübte fachliche Praxis.

Müsste man sich vor den (eingezäunten) Herdenschutzhunden tatsächlich so fürchten, wie Schäfer Scheffler es beschreibt, gäbe es vermutlich täglich Zeitungsmeldungen über derartige Hundeattacken auf Menschen. Schließlich sind bereits hunderte dieser Tiere im täglichen Einsatz.

Diese Meldungen gibt es aber nicht.

Die Frage ist doch, warum „leisten“ sich ungezählte Schäfer diese (vom Steuerzahler in der Anschaffung zu 100% finanzierten) Hunde und bleiben von Wolfsübergriffen weitestgehend verschont, während andere mit „billigen“ Ausreden davonkommen und ebenfalls üppige öffentliche Zuschüsse kassieren?

Ist das keine Wettbewerbsverzerrung? Schließlich müssen beide mit ähnlichen Marktverhältnissen klarkommen.

In allen anderen Bereichen des öffentlichen Vergabewesens ist die Gewährung von Zuschüssen mit teils harten Auflagen verbunden.

Vor diesem Hintergrund ist es schwer verständlich, wenn auf der einen Seite professionelle Schäfer ihren Schafen den umfänglichen Vollschutz mit Herdenschutzhunden gewähren, während andere in Wolfsgebieten genau darauf verzichten dürfen. Wohlgemerkt: Obwohl der Steuerzahler die Anschaffung dieser Hunde zu 100% finanziert.

Warum soll genau dieser Steuerzahler am Ende nach einem Übergriff auch noch für den Schaden aufkommen, der entsteht, wenn kein optimaler Herdenschutz mit Hunden bestand?

Die Vergabe öffentlicher Aufträge, sei es beim Deichschutz oder in der Landschaftspflege, sollte künftig einheitlich geregelt werden.

Nur professionelle Schäfer, die ihre eigenen Tiere (und damit auch den Wolf) optimal (also mit Herdenschutzhunden) schützen, sollten in Wolfsgebieten in den Genuss öffentlicher Aufträge kommen.

Denn nur so wird sichergestellt, dass die Lasten gleich verteilt werden.

Und nur so können auf Dauer die gesellschaftlichen Tier- und Artenschutzziele zufriedenstellend ohne einen „Blutzoll“ erreicht werden.

Zugegeben, noch sind Wölfe nicht in allen Regionen heimisch. Vermutlich wird sich das aber mittelfristig ändern.

Wer will hier am Ende also eigentlich wen „veräppeln“?


Quelle: nwz-online am 17.7.2019: „Kein Platz für den Wolf am Deich“, abgerufen am 17.7.2019, hier der Link!


(Anmerkung: Für die Richtigkeit der Angaben und Inhalte der verlinkten Webseiten wie auch für den Umstand, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass dort Daten erhoben werden, wird keinerlei Gewähr übernommen)