Als die Petition gegen die Abschussverfügung im Landkreis Görlitz noch rund 30.000 Unterzeichner zählte, hieß es aus dem sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), man nehme sie dort zwar „zur Kenntnis“, halte den Widerstand gegen die Wolfstötung im Verhältnis zur Einwohnerzahl jedoch für gering. (Wolfsmonitor berichtete, hier!)
Nur wenige Tage später haben bereits über 80.000 Menschen die Petition mit dem Namen „Wolf Pumpak muss weiterleben“ (hier!) unterzeichnet. Im Landkreis Görlitz leben eigenen Angaben zufolge 260.000 Einwohner.
Rechtliche Schritte gegen die Abschussverfügung
Warum hört man zurzeit nichts von den großen Naturschutzverbänden über das jeweilige Ergebnis ihrer angekündigten rechtlichen Überprüfung der Abschussverfügung?
Vorliegenden Informationen zufolge ist vermutlich deshalb noch nichts zu vernehmen, weil es in Sachsen offenbar derzeit keine „allgemeine Verbandsklagebefugnis“ für Naturschutzverbände gibt.
Demnach kann nur ein unmittelbar und selbst Betroffener aus der Region juristisch gegen die Entscheidung vorgehen.*
Die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ (hier!) informierte kürzlich ihre Vereinsmitglieder im Rahmen des monatlichen Newsletters nicht nur über den oben dargestellten Sachverhalt, sondern auch darüber, dass es offenkundig tatsächlich jemanden vor Ort gibt, der auf dem Wege eines „Antrags auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung“ versucht, die Abschusserlaubnis in Sachsen juristisch zu Fall zu bringen.
Darüber hinaus soll bei der sächsischen Polizei auch ein Strafantrag gegen das Landratsamt Görlitz eingegangen sein.
Quellen:
(*1) Change.org, www.change.org, Petition: „Wolf Pumpak muss weiterleben“, Initiatorin Brigitte Sommer, abgerufen am 3.2.2017, hier der Link!
(*2) Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V., GzSdW, Newsletter Februar 2017 vom 01.02.2017, hier ein Link zur Webseite der GzSdW!
* Wolfsmonitor hat die vorliegenden Informationen nicht weiter überprüft und weist deshalb darauf hin, dass sie fehlerhaft sein können!