Die Klage der beiden Naturschutzverbände verschafft der Wölfin etwas Luft. In dem Eilverfahren um den Abschuss der Wölfin auf dem Bundeswehrübungsplatz bei Ohrdruf habe das Gericht zunächst ein achttägiges Moratorium angesetzt. In diesem Zeitraum werde garantiert nicht auf das Tier geschossen, meldete nun die Ostthüringer Zeitung.
Aus Sicht der Kläger werden u.a. zielführende Maßnahmen des Herdenschutzes in diesem Fall nicht konsequent genug umgesetzt.
Die Abschusserlaubnis dürfe außerdem kein Freibrief dafür sein, Jagd auf alle Wölfe im Raum Ohrdruf zu machen, so Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen.
Das Verfahren soll bis Anfang Februar entschieden sein.
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Quelle: otz.de am 17.1.2020: „Abschuss der Wölfin von Ohrdruf: Verwaltungsgericht verhängt Moratorium“ von Tino Zippel, abgerufen am 18.1.2020
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Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com