Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat dem Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. mit Wirkung zum 25.01.2018 die Anerkennung einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung inkl. aller Mitwirkungs- und Klagerechte gemäß §3 UmwRG bestätigt.
Das meldete der Verein heute auf seiner Webseite: Hier der Link!
Wolfsmonitor gratuliert und wünscht dem Freundeskreis noch mehr Erfolg bei allen künftigen Vorhaben!