§3 UmwRG – Wolfsmonitor

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Gesellschaft zum Schutz der Wölfe jetzt „anerkannte Umwelt- und Naturschutz- vereinigung“

Die neue Ausgabe der Vereinszeitschrift „Rudelnachrichten“ der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. (GzSdW) ist da. In seinem Vorwort beschreibt der Vorsitzende Dr. Peter Blanché, dass die Gesellschaft die Anerkennung als „Anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung“, dem auch das Verbandsklagerecht nach §3 UmwRG zusteht, beantragt und ganz aktuell auch zuerkannt bekommen hat.