Wenzel: Forderungskatalog der Opposition enthält Maßnahmen, die gegen geltendes Recht verstoßen – Wolfsmonitor

Wenzel: Forderungskatalog der Opposition enthält Maßnahmen, die gegen geltendes Recht verstoßen

Im Rahmen einer Pressemitteilung (PI Nr. 46) meldet das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz heute, am 20.03.2017 (im Wortlaut):

Stefan Wenzel im Umweltausschuss: Wolfsmanagement wird weiter verbessert – Mehr Unterstützung für Weidehaltung

Umweltminister Stefan Wenzel hat heute (Montag) die Mitglieder des Umweltausschusses im Niedersächsischen Landtag über die Weiterentwicklung des Wolfsmanagements informiert. Mit der Einrichtung des Wolfsbüros, dem Aufbau einer Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW), dem finanziellen Ausgleich von Nutztierrissen und der Förderung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Wolf seien wichtige Voraussetzungen geschaffen, sagte der Minister. „Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen wird das Wildtiermanagement in Niedersachsen kontinuierlich weiterentwickelt“.

Erfreulich sei, dass die Weidehaltung von Schafen in Niedersachsen entgegen dem Trend in anderen Bundesländern sogar zugenommen habe.

Bei allen Maßnahmen stehe die Sicherheit der Menschen an oberster Stelle, sagte der Minister. Bei Wölfen mit auffälligem Verhalten bleibe es weiterhin zulässig und geboten, die Tiere gezielt zu vergrämen, wenn dies fachlich sinnvoll ist. Auch könne im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten erneut veranlasst werden, einen Wolf im Einzelfall zu töten, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen von diesem Tier ausgeht.

Die Unterstützung für die Nutztierhalter werde intensiviert, sagte Wenzel.

Der Minister kritisierte den von der Opposition für die heutige Unterrichtung vorgelegten Forderungskatalog. Darin seien Maßnahmen enthalten, die in vielen Punkten gegen geltendes Recht verstoßen.

Details zu den Maßnahmen der Landesregierung entnehmen Sie bitte der Zusammenfassung der Ausführungen des Ministers in der heutigen Unterrichtung (ebenfalls im Wortlaut):

Stefan Wenzel – Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Unterrichtung im Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages: Wolfsmanagement wird weiter verbessert – Mehr Unterstützung für Weidehaltung (20.03.2017)

Zusammenfassung der Ausführungen des Ministers:

Umweltminister Wenzel hat am Montag (20.03.2016) den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages über aktuelle Entwicklungen beim Wolfsmanagement unterrichtet. Anlass waren verschiedene dazu vorliegende Beratungs-gegenstände.

Mit der Einrichtung des Wolfsbüros und der Einrichtung einer Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW), dem finanziellen Ausgleich von Nutztierrissen und der Förderung von Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Wolf sind wichtige Voraussetzungen für das Management von mit der Rückkehr des Wolfs verbundenen Fragestellungen geschaffen. Auf der Grundlage der rechtlichen Rahmenbedingungen wird das Wildtiermanagement kontinuierlich weiterentwickelt. Es ist erfreulich, dass die Weidehaltung von Schafen in Niedersachsen entgegen dem Trend in anderen Bundesländern zugenommen hat.
Folgende Maßnahmen sind als nächste Schritte geplant:

  • Es wird daran gearbeitet, die Genehmigungsabläufe bei der Besenderung und Vergrämung zu vereinfachen und die Verantwortlichkeiten stärker zu bündeln. Ziel ist, wo notwendig, schneller handeln zu können.
  • Es wird noch in diesem Jahr ein Herdenschutzteam aus Experten und Freiwilligen aufgebaut, um die praktische Unterstützung von Nutztierhaltern bei der Errichtung, Wiederherstellung oder Verbesserung von wolfsabweisenden Zäunen zu verbessern. Die kurzfristige Unterstützung von Nutztierhaltern soll in besonderen Fällen durch den Einsatz von erfahrenen Schäfern, unter anderem mit Herdenschutzhunden, ermöglicht werden. Eine Vorortberatung und Unterstützung bei der Schulung und Ausrüstung für Herdenschutzmaßnahmen soll erleichtert werden. Wo notwendig und erforderlich wird die Durchführung von aktiven Monitoring-Maßnahmen intensiviert.
  • Die Wolfsrichtlinie wird derzeit überarbeitet, um die Fördermöglichkeiten von Präventionsmaßnahmen für reine Hobbytierhalter und auch die Ersatzbeschaffung von Zaunmaterial nach bestimmten Nutzungsfristen fördern zu können.
  • Das Bundesumweltministerium wurde aufgefordert, einen Bericht zum Erhaltungszustand im Sinne des Bundesrechts und der Richtlinie der EU anzufertigen. Dabei sollen die bundesweiten Bestandsdaten, aber auch die Daten über die Entwicklung der Wolfspopulation in den Nachbarländern berücksichtigt werden. Dieser Bericht ist Voraussetzung, um rechtliche Spielräume des Bundesrechts für künftige Maßnahmen im Wolfsmanagement auszuloten.
  • Die Informationsangebote über verschiedenste Aspekte, die mit der Rückkehr des Wildtieres verbunden sind, werden verstärkt.

Bei allen Maßnahmen steht die Sicherheit der Menschen immer an oberster Stelle. Bei Wölfen mit auffälligem Verhalten bleibt es weiterhin zulässig und geboten, die Tiere gezielt zu vergrämen, wenn dies fachlich sinnvoll ist.

Die Entnahme von „MT6“ am 27.04.2016 unterstreicht zudem, dass das Umweltministerium im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entschlossen ist, einen Wolf im Einzelfall auch töten zu lassen, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen von diesem Tier ausgeht.

Niedersachsen hat bislang als einziges Bundesland eine entsprechende Maßnahme umgesetzt. Auch ein Wolf, der sich auf Nutztiere so weitgehend spezialisiert hat, dass er mehrfach fachgerecht wolfsabweisend geschützte Nutztiere tötet, kann bereits aufgrund der aktuellen Rechtslage entnommen werden, wenn weitere Herdenschutzmaßnahmen nicht mehr zumutbar sind.

Wenzel kritisierte den von der Opposition vorgelegten Forderungskatalog. Darin sind Maßnahmen enthalten, die in vielen Punkten gegen geltendes Recht verstoßen.


Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, PI Nr. 46 vom 20.03.2017 mit Anhang: „Zusammenfassung der Ausführungen des Ministers“ (kursiv)