Erst am Mittwoch bewilligte der Kanton Wallis mit der Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) den Abschuss eines Jungwolfs in der Augstbordregion. Bereits in der Nacht zum Donnerstag, also kaum einen Tag nach der Anordnung, wurde bekannt, dass ein weiblicher Jungwolf in den Schattenbergen erlegt wurde.
Der sogenannte „Regulationsabschuss“ erfolgte, weil es im Streifgebiet des Augstbordrudels im Verlaufe des Jahres insgesamt 157 Nutztierrisse gab, davon nachweislich mindestens 20 geschützte Tiere in der Zeit vom 13. Mai bis zum 20. Juli 2016.
Von dem Abschuss versprechen sich die Behörden neben der Reduktion des Rudels um ein Tier eine abschreckende Wirkung, die dafür Sorge tragen soll, dass sich das Rudel künftig von Siedlungen fernhalte. (*1)
Gruppe Wolf Schweiz: „Wolfsregulierung in jetziger Form fachlich und biologisch völlig falsch!“
Die Wolfsschutzorganisation „Gruppe Wolf Schweiz“ stellte dazu noch einen Tag vor dem Abschuss, also am 21. Dezember fest:
…“ Es wird jedoch in aller Deutlichkeit festgehalten, dass der Abschuss eines Jungwolfes nicht einen einzigen Konflikt mit der Wolfspräsenz im Augstbordgebiet löst. Die GWS betrachtet die seit 2015 in der eidgenössischen Jagdverordnung verankerte Möglichkeit, Wolfsrudel zu regulieren, in der jetzigen Form nach wie vor als fachlich und biologisch völlig falsch und untauglich, um Konflikte mit Wölfen zu lösen.
Die Schaffung der Regulierungsmöglichkeit muss rückblickend als verheerend eingestuft werden. Dies wird unter anderem durch folgende Gegebenheiten verdeutlicht:
Für die Risse vom Frühling bis Herbst 2016 waren nach bisherigen Erkenntnissen ausschliesslich die beiden adulten Wölfe M59 und F14 – die Elterntiere des Rudels – verantwortlich. Jungtiere waren an den Angriffen nicht beteiligt. Der Regulierungsabschuss eines Jungwolfes wird also ein Tier treffen, welches noch nie in seinem Leben Nutztiere gerissen hat.
Massgebend für die Schäden in einem Gebiet ist nicht die Anzahl der Wölfe, sondern der Grad des Herdenschutzes. Wenige Wölfe können viele Schäden anrichten – und umgekehrt. In den anderen beiden Gebieten der Schweiz mit Wolfsrudeln (Calanda GR/SG und Valle Morobbia TI) traten dieses Jahr gar keine Nutztierrisse auf obwohl dort jeweils 6-10 Wölfe leben.
Die grössten Schäden gab es hingegen im Augstbordgebiet im Frühling, noch bevor die Welpen überhaupt geboren wurden. Also zu dem Zeitpunkt, als nur ein Wolfspaar anwesend war.
Bei Wolfsabschüssen im Winter ist die korrekte Altersansprache der Tiere kaum mehr möglich. Ab dem Zeitpunkt im Spätherbst, wenn die Jungwölfe ihr erstes Winterfell bekommen, sind sie kaum mehr von den erwachsenen Wölfen zu unterscheiden. Die Gefahr von Fehlabschüssen ist daher ausserordentlich hoch.
Eine Jagdzeit für Jungwölfe von Anfang Januar bis Ende März, wie sie die Jagdverordnung vorsieht, ist völlig praxisfremd und steht auch international quer in der Landschaft. Selbst Länder, die ihre Wolfspopulation sehr scharf regulieren (z.B. Schweden, Norwegen), beenden ihre Jagdzeiten Mitte bis Ende Januar, also noch vor der Ranz.
Dies im Wissen darum, dass eine selektive Jagd auf Jungwölfe im Winter nicht möglich ist und mit einer längeren Jagdzeit bis in die Ranzzeit hinein auch Paare und Rudel zerschossen würden, die sich schon gepaart haben. Folge wäre, dass beispielsweise trächtige Wölfinnen ohne ihre zur Jungtieraufzucht notwendigen Partner zurückbleiben würden.
Um Fehlabschüsse zu vermeiden, wäre ein gezielter Abschuss eines Jungwolfes im Herbst zielführender. Zwar würde auch dieser zur Reduktion der Konflikte nichts beitragen, aber immerhin wäre die Gefahr, die Rudelstruktur zu zerstören wesentlich geringer. Dass es mit entsprechender Erfahrung und Feldarbeit im Bereich des Möglichen liegt, bereits im Herbst das Rudel zu finden, hat die Gruppe Wolf Schweiz aufgezeigt.
Die Datengrundlage für die Regulierungsverfügung ist ausgesprochen dünn. Die einzige Instition, die bisher der zweifelsfreien Nachweis für die Präsenz von mehreren Welpen erbringen konnte, ist die Gruppe Wolf Schweiz. Die genaue Anzahl der Welpen können aber auch wir nicht angeben. Andere fotografische oder genetische Nachweise liegen nur von einem einzelnen Welpen vor.“ … (*2)
Quellen:
(*1) 1815.ch, www.1815.ch, Artikel vom 22. Dezember: „Wildhut hat weiblichen Jungwolf in der Augstbordregion erlegt“, abgerufen am 22.12.2016, hier der Link!
(*2) Gruppe Wolf Schweiz, www.gruppe-wolf.ch, Wolfsnews vom 21.12.2016: „Regulierung des Augstbordrudels ist keine Lösung“, abgerufen am 22.12.2016, hier der Link!
Beitragsfoto: Heiko Anders, www.andersfotografiert.com
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